Längst ist es keine Nischenmeinung mehr, dass der Klimawandel die Freiheit künftiger Generationen beeinträchtigen kann und wird. Nun zeigt auch das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass man diese Tatsache neu bewerten muss und sich Beschlüsse danach richten sollten.
Die Frage, ob das Recht auf Klimaschutz ein oberstes Völkerrecht werden kann, wird im Jahr 2022, wie es scheint, die Gerichte beschäftigen. Bereits einige Klagen diesbezüglich wurden eingereicht. Deren Erfolgsaussichten sehen die zuständigen Staaten Niederlande, Belgien und Australien hoch. Das Festschreiben fixer Klimaziele kann ähnlich wie Abrüstverträge nach dem Kalten Krieg nachhaltiges Vertrauen schaffen. Sun Contracting positioniert sich klar pro Klimaschutz.
Klimaschutz durch Photovoltaik
Allen voran kann die international tätige Sun Contracting Gruppe natürlich im Bereich Photovoltaik eine ausgezeichnete Unterstützung zum Recht auf Klimaschutz bieten. Mit dem innovativen Energiekonzept Photovoltaik Contracting macht es die Unternehmensgruppe möglich, auf Photovoltaik und saubere Stromerzeugung zu setzen, ohne die finanzielle Last auf jenen abzuladen, die man für die Energiewende braucht: Besitzer von Dächern oder Flächen, die bis dato keine Photovoltaikmodule zieren.
Wer zahlt was?
Sun Contracting mietet ein freies Dach, errichtet und betreibt darauf eine Photovoltaikanlage. Die Kosten für Material, Montage und laufendes Service übernimmt ebenso die Unternehmensgruppe. Der Vorteil: Dächer und freie Flächen werden sinnvoll genutzt, der Strom wird eingespeist und generiert langfristige Erträge. Auch der Besitzer der Fläche profitiert davon: Sun Contracting vergütet die Bereitstellung des Grundlegenden mit einer monatlichen Zahlung. Die Erträge aus dem Stromverkauf finanzieren weitere Photovoltaikprojekte.
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