Kraft-Wärme-Kopplung spielt weiterhin wichtige Rolle für Energiewende

Pressemeldung der Firma Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Am 13./14. Oktober 2015 fand in Berlin-Steglitz der siebte branchenübergreifende KWK-Kongress des B.KWK mit dem Thema „Wärmewende mit KWK – Technik und Dienstleistung für Flexibilität und Effizienz im neuen Energiemarktdesign“ statt. In diesem Jahr bewegte sowohl der Referentenentwurf zum Strommarktgesetz als auch der Kabinettsbeschluss zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) die Teilnehmer aus verschiedenen Branchen.

Hauptkritikpunkte des neuen Strommarktgesetzes sind die fehlende Gleichstellung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie der Wegfall der vermiedenen Nutzungsentgelte (vNNE). Der Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), Berthold Müller-Urlaub, betonte: „Die KWK muss im Gesetz benannt werden, da sie zu einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effizienz beiträgt und die Versorgungssicherheit gewährt.“ Viel diskutiert sind auch die Änderungen, welche das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorsieht. Da die ungesicherte Stromproduktion aus den erneuerbaren Energien Wind und Sonne ein Backup zur Versorgungssicherheit benötigen, muss nach Müller-Urlaub „das ursprüngliche Ausbauziel für KWK-Anlagen mit einem Anteil von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung erhalten bleiben“.

Fällt dieses Ziel weg, droht dem KWK-Ausbau die Stagnation. Der parlamentarische Staatssekretär im BMWi, Uwe Beckmeyer, sieht jedoch auch „in Zukunft im Bereich KWK noch Ausbaupotentiale“. Seines Erachtens wird „die effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielen“. Hierbei sei auch entscheidend, dass die KWK-Anlagen flexibel und strommarktorientiert betrieben werden.

Der B.KWK-Präsident kritisierte in seiner Grundsatzrede überdies den Wegfall des Zuschlags für eigengenutzten KWK-Strom für weite Anlagenbereiche. Dieser bedeute eine signifikante wirtschaftliche Verschlechterung für Anlagen mit eigengenutzten Strom und vermindere den Anreiz für lastnahe Stromerzeugung. Zudem leiste die dezentrale KWK einen erheblichen Anteil zur Minderung des notwendigen Netzausbaus und habe eine wachsende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Wärmemarkt.

Zuletzt präsentierte Müller-Urlaub den Kongressteilnehmern ein vom Bundesverband entwickeltes Gütesiegel für den KWK-Strom mit dem geschützten Namen „Der blaue Strom“. KWK-Anlagen, die im Sinne des Kraft-Wärm-Kopplungs-Gesetzes nachweislich hocheffizient sind, können dieses „Anlagenlabel“ bereits beim B.KWK erhalten. „Der blaue Strom“ soll den Stromkunden eine Alternative zum „grünen Strom“ bieten und dem KWK-Strom künftig ein Gesicht geben.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27019281-0
Telefax: +49 (30) 27019281-99
http://www.bkwk.de

Ansprechpartner:
Jennifer Hammel
Presse
030/27019281-13



Dateianlagen:
    • Kraft-Wärme-Kopplung spielt weiterhin wichtige Rolle für Energiewende (Bild: Bundesverband KWK)
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.