Neues Energielabel für Pelletheizungen auf dem Vormarsch

Pressemeldung der Firma Florian Beischall

Während die Energieeffizienzklassen für Heizgeräte bereits seit September 2015 offiziell in Kraft getreten sind, so gilt dies derzeit noch nicht für Pelletheizungen. Diese werden allerdings in nicht allzu weit entfernter Zukunft folgen, denn die Regelungen diesbezüglich sind bereits veröffentlicht worden und können eingesehen werden. Demnach ist das Energielabel für sogenannte Festbrennstoffkessel und Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte (unter diese Bezeichnungen fallen auch Pelletheizungen bzw. -kaminöfen) offiziell für das Jahr 2017 angesetzt und startet erstmals am 01. April 2017 (für Festbrennstoffkessel) bzw. am 01. Januar 2018 (für Festbrennstoff-Einzelraumgeräte).

Anzunehmen ist, dass Pelletheizungen insgesamt eine durchaus positive Einstufung bezüglich der Energieeffizienzklasse erwarten können. Für Pelletkessel wird diese voraussichtlich zwischen A+ bis A++ liegen, für Pelletkaminöfen hingegen sogar bei durchschnittlichen A++. Damit liegen Pelletkaminöfen bezüglich der Energieeffizienz vor allen anderen Einzelfeueranlagen. Weiterhin interessant ist außerdem die Kombination aus Solaranlage und Pelletheizung: auf diese Weise kann eine grundsätzliche Verbesserung der Energieeffizienzklasse erzielt werden. Sowohl Pelletkessel als auch Brennwertkessel können so um etwa eine Klasse in der Bewertung angehoben werden.

Verzögerung des Labels für Pelletheizungen

Der Grund für die derzeitige Verzögerung des Labels für Pelletheizungen liegt vor allem an der Rechtslage und den komplizierten EU-Gesetzgebungsverfahren, die den Prozess verlangsamen. Die Verzögerung sagt demnach also nichts über die Energieeffizienz aus, was sich auch in den ersten Einschätzungen wiederspiegelt. Ebenfalls sollten Verbraucher berücksichtigen, dass das EU-Label nicht aussagekräftig genug ist, um einen Vergleich bezüglich der Energiekosten, Klimarelevanz oder des Energiebedarfs der Heizung zu tätigen – für einen Vergleich verschiedener Wärmeerzeuger ist es also nur bedingt geeignet. Letztendlich muss sich die Pelletbranche daher keineswegs vor der Einführung des EU-Labels fürchten, denn Verbraucher können Pelletheizungen sowohl mit als auch ohne Kennzeichnung noch immer guten Gewissens nutzen.

Eine detaillierte Liste der der Starttermine nach LOT Klasse finden Sie hier.



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