Beschluss KWKG 2016: B.KWK kritisiert verlangsamten KWK-Ausbau

Pressemeldung der Firma Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Am 03.12.2015 wurde das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) in der 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen.

Dass das Ausbauziel nunmehr an konkreten Jahreserzeugungsmengen festgemacht werden soll, ist zu begrüßen. Die jetzt vorgesehenen absoluten Werte (110 TWh/a bis 2020, 120 TWh/a bis 2025) signalisieren einen weiteren, wenn auch gegenüber dem bisher im KWKG 2012 verankerten Ziel, verlangsamten KWK-Ausbau.

Der B.KWK (http://www.bkwk.de) begrüßt, dass jetzt auch Contractoren, die mit der vollen EEG-Umlage belastet sind, einen KWK-Zuschlag erhalten sollen.

Die zeitliche Streckung des für Betreiber sehr komplexen Umstiegs auf die verpflichtende Direktvermarktung durch eine Übergangsregelung ist gemäß dem B.KWK ebenfalls positiv zu bewerten.

Auch die Anhebung der Vollbenutzungsstunden für Betreiber von KWK-Anlagen unter 50 kW von 45.000 auf 60.000 Stunden/a ist zu begrüßen. Durch die Verlängerung der Förderdauer bleibt die Marktchance für kleine KWK-Anlagen erhalten.

Die Planungssicherheit für KWK-Investitionen wird zudem durch die nun festgelegte Verlängerung des Stichtags für die Inbetriebnahme von KWK-Anlagen auf Ende 2022 erhöht.



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    • B.KWK kritisiert verlangsamten KWK-Ausbau durch das neue KWK-Gesetz 2016 (Bild: Bundesverband KWK)
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.


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