Mitte September 2016 wird die EU-Kommission die förmliche Genehmigung des KWK-Gesetzes vorlegen. Über die Änderungen wie das Ausschreibungsverfahren informiert die KWK-Jahreskonferenz 2016.
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Am 24. August 2016 informierte das Bundeswirtschaftsministerium die KWK-relevanten Verbände über die Ergebnisse der beihilferechtlichen Genehmigung des KWK-Gesetzes. Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung zeitnah – frühestens jedoch ab Anfang 2017 – auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt.
Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz verändert sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Voraussichtlich bis Ende September 2016 wird das Bundeskabinett den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des KWK-Gesetzes vorlegen. Dieses könnte dann Ende Oktober den Bundestag passieren.
Aber welche Auswirkungen beinhalten die von der EU-Kommission eingebrachten Veränderungen auf die dezentrale Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?
KWK-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz 2016 (http://www.kwk2016.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt. Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2016. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen durch das Ausschreibungsverfahren eingegangen – und welche Auswirkungen diese haben könnten.
Die Jahreskonferenz „KWK 2016 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ findet am 25./26. Oktober 2016 in Magdeburg statt. Zu diesem Kongress werden mindestens 120 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem KWK-Branchentreff rund 20 Aussteller vor Ort sein.
Außerdem findet am 23. November 2016 in Berlin ein ganztägiges Intensivseminar zum neuen KWK-Gesetz statt (http://www.kwkg2016.de/…).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 158-911
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.deDateianlagen:
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.
Ab Ende 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.