VDI-Regelwerk zur Asbestuntersuchung erweitert / Einführung der SBH-Methode
TÜV Rheinland hat eines der ersten Labore eröffnet, in dem asbesthaltige Materialien nach der sogenannten „SBH-Methode“ untersucht werden können. SBH ist ein zusätzliches Verfahren, um asbestbelastete Materialien untersuchen zu können. Das neu verfasste VDI-Regelwerk 3866 fordert diese Form der Bearbeitung von Materialproben seit Anfang des Jahres 2016. Bei dem SBH-Verfahren wird die Probe auf 400 Grad Celsius erhitzt, um die organischen Bestandteile zu zerstören. Anschließend wird die Probe in Salzsäure getunkt, um diese aufzulösen. Übrig bleiben lediglich die Asbestfasern. „Jede Probe muss bereits vor der Analyse mit dem Rasterelektronenmikroskop die neue Analysemethode durchlaufen“, erklärt Dr. Jürgen Dartmann, Laborleiter bei TÜV Rheinland. Vorteil des Verfahrens ist, dass damit auch kleinere Mengen unter 1 Prozent nachweisbar sind.
„Der Bedarf an Laboranalysen ist nach wie vor groß“, so der Fachmann. Bei bestimmten Baustoffen, die zwischen Anfang 1950er und Anfang der 1990er Jahren verbaut wurden, ist die Wahrscheinlichkeit, asbesthaltig zu sein, sehr hoch. Asbest in Dachabdeckungen, Wänden oder Böden aus dieser Zeit ist hinreichend bekannt, dass Asbest jedoch auch in Materialien wie Fliesenkleber oder Spachtelmasse eingebracht wurde weniger. Besonders problematisch sind Produkte, die schwach gebundenen Asbest enthalten. Die Fasern können durch Erschütterung oder allein durch Alterung freigesetzt werden. Das gilt auch heute noch – obwohl bereits 1993 in Deutschland das abschließende Verbot für die Verwendung von Asbest in Gebäuden erlassen wurde. Trotzdem starben nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung noch 2012 rund 1.500 Menschen in Deutschland durch Asbest verursachte Krankheiten Das sind rund zwei Drittel aller Todesfälle durch Berufskrankheiten.
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