Bundesländer reduzieren teilweise KWK-Förderung

Das Mini-KWK-Impulsprogramm führt bei einigen Bundesländern zu Einschränkungen bei der Förderung von Mini-KWK-Anlagen.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Seit dem 01. April 2012 erhalten Mini-BHKW-Betreiber für BHKW-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 KW eine Investitionsförderung vom Bundesministerium für Umwelt. Die ersten Bundesländer haben nun auf dieses neue Mini-KWK-Impulsprogramm reagiert.

„Bedauerlicherweise kommt es in diesen Fällen jeweils zu Einschränkungen der Landesförderungen“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum.

So wurde in Baden-Württemberg das neue Klimaschutz-Plus-Programm auf eine BHKW-Anlagengröße ab 20 kW eingeschränkt. Im Vorjahr lag die Mindestgröße noch bei 15 kW.

Auch in Sachsen können nur noch KWK-Anlagen ab 20 kW durch das Landesprogramm gefördert werden.

Dies ergab eine aktuelle Auswertung der Förderprogramme für BHKW-Betreiber in Deutschland, die vom BHKW-Infozentrum anlässlich der Workshopreihe „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen“ (http://www.bhkw-konferenz.de/…) realisiert wurde.

Das vom BMU aufgelegte bundesweite Mini-KWK-Förderprogramm enthält auch in Bezug auf die Kumulierungsfähigkeit mit anderen Förderprogrammen Restriktionen. Nach Informationen des BHKW-Infozentrums sind inzwischen mehr als 900 Förderanträge für das Mini-KWK-Impulsprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen.



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    • Aufgrund des Mini-KWK-Impulsprogramms passen einige Bundesländer ihre Förderbedingungen für KWK-Anlagen an. (N-Media-Images / Fotolia)
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