Die Auslegungsgröße einer KWK-Anlage wird erheblich von der Energieeinspar-Verordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bestimmt und beeinflusst. Doch wie muss mit diesen Vorschriften und Gesetzen umgegangen werden?
Als BHKW-Planer sowie BHKW-Betreiber hat man neben dem Bau- und Genehmigungsrecht meist die finanziell wichtigen Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus. Viele BHKW-Planer werden in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) stammen, überrascht.
Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer Bestimmungen maßgeblich die Auslegungsgröße einer KWK-Anlage. In der Praxis erlebt man häufig, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden müssen. Insbesondere die Berechnung des Primärenergiefaktors bereitet Probleme.
Andererseits bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG wirtschaftlich zu erfüllen.
BHKW-Consult bietet in Zusammenarbeit mit dem BHKW-Infozentrum ein Intensivseminar zur Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für KWK-Anlagenbetreiber an.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik der EnEV bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren der aktuellen Energieeinspar-Verordnung werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen der EnEV auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt.
Das nächste Intensivseminar „Energieeinspar-Verordnung und EEWärmeG“ findet am 21. März 2019 in Mainz-Finthen statt. (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/21-03-2019-enev/).
Außerdem wird am 26./27. März 2019 in Magdeburg ein Kongress über „Energiewende in der Wohnungswirtschaft“ stattfinden. Auch im Rahmen dieses Kongresses wird auf die Themenfelder EnEV und EEWärmeG eingegangen. Das Programm für den Energiewende-Kongress wird bis Ende Oktober veröffentlicht.
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