Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und die Energieeinspar-Verordnung beeinflussen aufgrund ihrer Bestimmungen maßgeblich die Auslegungsgröße einer KWK-Anlage. Ein Intensivseminar verschafft einen Überblick über die Vorschriften.
Die Auslegungsgröße einer KWK-Anlage wird erheblich von der Energieeinspar-Verordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bestimmt und beeinflusst. Neben dem Bau- und Genehmigungsrecht müssen BHKW-Planer und -Betreiber die finanziell ausschlaggebenden Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus haben. Viele BHKW-Planer werden in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) stammen, überrascht.
Schon häufiger mussten KWK-Planungen deswegen verändert werden. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG wirtschaftlich zu erfüllen.
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten deshalb ein Intensivseminar zur Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für KWK-Anlagenbetreiber an.
Im Rahmen des Intensivseminars werden u. a. folgende Fragestellungen beantwortet:
Welche Auswirkungen hat eine primärenergetische Bewertung hinsichtlich der Auslegung von Wärme- und Kälteversorgungskonzepten?
Worin unterscheiden sich die Vorgaben von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden?
Mit welchen Maßnahmen können die zum 01.01.2016 verschärften EnEV-Anforderungen erfüllt werden?
Was ist bei der Modernisierung der Anlagentechnik zu beachten?
Welche Chancen enthält die neue EnEV für einen KWK-Einsatz?
Wie wird der Primärenergiefaktur u. a. bei einem KWK-Einsatz berechnet?
Welche Veränderungen werden durch das neue Gebäude-Energie-Gesetz auf Betreiber von BHKW-Anlagen zukommen?
Das nächste Intensivseminar „Energieeinspar-Verordnung und EEWärmeG“ findet am 21. März 2019 in Mainz-Finthen statt.
Außerdem wird am 26./27. März 2019 in Magdeburg ein Kongress über „Energiewende in der Wohnungswirtschaft“ stattfinden. Auch im Rahmen dieses Kongresses wird auf die Themenfelder EnEV und EEWärmeG eingegangen.
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