Nachweise nach 20 Jahren Betriebslaufzeit erforderlich / Untersuchung von Windenergieanlagen für drei der größten deutschen Betriebsführer / Wiederkehrende Prüfung und analytisches Verfahren für den Nachweis
TÜV Rheinland hat Prüfaufträge für den Weiterbetrieb von älteren Windenergieanlagen nach 20 Jahren gewonnen. Drei der größten deutschen Betreiber haben TÜV Rheinland beauftragt. „Erfolgsfaktoren für die jüngsten Aufträge waren die Erfahrung des Teams mehr als 60 Referenzanlagen sowie das tiefe Verständnis, welche Faktoren den Weiterbetrieb inwieweit beeinflussen“, so Torsten Bednarz, Experte für Windenergieanlagen bei TÜV Rheinland.
Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt. Diese sogenannte Entwurfslebensdauer ist in der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik als Mindestanforderung festgeschrieben. Demnach sind Windenergieanlagen 20 Jahre nach der Inbetriebnahme stillzulegen und abzubauen, oder es muss für den Weiterbetrieb ein individueller Nachweis zur Standsicherheit und Betriebsfestigkeit geführt werden. Dieser Nachweis wird mit Inspektionen der Anlage und rechnerischen Analysen geführt. Der aktuelle Anlagenzustand spielt eine wesentliche Rolle bei den Betrachtungen.
Nach Ablauf der Entwurfslebensdauer muss eine Windenergieanlage nicht immer zwingend rückgebaut werden. „Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die meisten Windenergieanlagen viele Jahre weiterbetrieben werden können“, sagt Bednarz. „Um dies zu erreichen, gibt es unter Umständen Auflagen wie zum Beispiel eine anlagenschonende Betriebsweise, regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen oder verkürzte Prüfzyklen“ so der Experte.
Einen Weiterbetrieb der Anlagen („Life Time Extension“) über den technisch-wirtschaftliche Nutzungsdauer hinaus ermöglicht dem Eigentümer eine höhere Rendite, da die Anlagen bereits abgeschrieben sind und der Kapitaldienst geleistet wurde. „Ein Weiterbetrieb ist dann attraktiv, wenn die durch das Nachweisverfahren ermittelte Investition zur Instandsetzung oder auch die Auflagen im Gutachten die Erträge nicht übersteigen“, erklärt Bednarz.
TÜV Rheinland in der Windenergie
TÜV Rheinland ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die Typen- und Komponentenzertifizierung von Onshore- und Offshore Windenergieanlagen nach nationalen und internationalen Normen. Das Unternehmen bietet anspruchsvolle Leistungen wie Standortanalysen und Baugrunduntersuchungen, die Prüfung der Statik aber auch die Herstellerüberwachung, sowie Qualitätskontrollen und Bauüberwachung. Für Betreiber von Windenergieanlagen bietet TÜV Rheinland wiederkehrende und zustandsorientierte Prüfungen, Personalqualifizierungen und spezielle Untersuchungen mittels modernster, zerstörungsfreier Prüfverfahren. Standortgutachten, Due Diligence Prüfungen und Ertragsprognosen wiederum dienen als Grundlage von Investitionsentscheidungen.
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