Beim Betrieb von KWK-Anlagen spielt das KWK-Gesetz eine besondere Bedeutung. Welche Anmeldungen müssen durchgeführt und welche Meldungen abgegeben werden?
Das KWK-Gesetz 2017, zuletzt geändert Ende Juni 2019, enthält einige Veränderungen, die auch für die Administration von BHKW-Anlagen wichtig sind. Neben der Anmeldung von KWK-Anlagen steht die Jahresmeldung sowie Nachweise nach dem Hocheffizienz-Kriterium und der FW 308 im Fokus.
Im Rahmen des bereits mehrmals ausgebuchten Intensivseminars „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ wird zuerst ein kurzer Überblick über die allgemeinen und die Administration betreffenden gesetzlichen Regelungen gegeben. Da diese Übersicht nur eine kurze Wiederholung der gesetzlichen Regelungen darstellt, sind beim Teilnehmenden bereits existierende ausreichende Fachkenntnisse der relevanten Gesetze für das Verständnis sehr hilfreich.
Der Fokus des Seminars liegt auf den administrativen Regelungen. Neben der grundsätzlichen Vorgehensweise wird auch ganz konkret das Ausfüllen von Formularen besprochen. Teilweise werden problematischere Teile des Formulars angesprochen – vereinzelt werden auch die Formulare komplett durchgesprochen.
Verlieren Sie Ihre Angst vor der Bürokratie und vermeiden Sie teure Fehler rund um den Betrieb von KWK-Anlagen. Das zweitägige Intensivseminar „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ richtet seinen Fokus vorrangig auf wichtige administrativen Vorgaben bei der Realisierung und der Betriebsführung. Zwei Rechtsanwälte der Sozietät Becker Büttner Held und ein Fachplaner von BHKW-Consult werden konkret und praxisnah die Administration von KWK-Anlagen darlegen.
Breites Feld an administrativen Themenfeldern
Themenfelder des zweitägigen Seminars sind insbesondere das KWK-Gesetz, die EEG-Umlage und das Energie- und Stromsteuergesetz. Aber auch gesetzliche und verwaltungsrechtliche Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, der Marktstammdatenregisterverordnung, der Energiesteuer-Transparenzverordnung, des Messstellenbetriebsgesetzes und des Mieterstromgesetzes werden besprochen. Thematisch abgerundet werden die zwei Seminartage durch Hinweise bei der Administration des Strom- und Gasanschlusses, der Abgas-Führung sowie technische Vorgaben wie z. B. VDI-Normen beim Betrieb der KWK-Anlage.
Administrations-Seminar in Potsdam
Das für dieses Jahr letzte Administrations-Seminar findet am 10./11. September 2019 in Potsdam statt.
Außerdem werden in diesem Jahr noch der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ am 12./13. November 2019 in Augsburg sowie zwei Intensivseminare zum Thema „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ am 17. September 2019 in Frankfurt und am 24. Oktober 2019 in Weimar angeboten.
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