In wenigen Wochen soll das neue KWK-Gesetz 2020 in Kraft treten. Es sieht wesentliche Veränderungen, neue Boni aber teilweise auch umfangreichere Pflichten vor.
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Das KWK-Gesetz 2020 soll Anfang 2020 in Kraft treten (Quelle: ©fotogestoeber - stock.adobe.com)
Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:
Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
Einschränkung der jährlichen Förderung
Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
Neuregelung Kumulierungsverbot
Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Der seit Mitte November 2019 vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Informationen des BHKW-Infozentrums
Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlichen Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor“ veröffentlicht.
Ab Ende November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen werden.
Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.
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Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Ende 2019 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.
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Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".
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