Neue Förderrichtlinien - BAFA-Förderung für Luftkollektoren
Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm der BAFA eröffnen spannende neue Möglichkeiten für große Solarluftanlagen. Die Basisförderung bleibt in bestehender Höhe erhalten, die Innovationsförderung wurde ausgeweitet. Neu hinzu kommt die Förderung von Prozesswärme, dazu zählt nicht nur die solare Belüftungstrocknung, sondern alle Prozesse, in denen Luft in Grammer Solar-Kollektoren vorerwärmt wird:
– Basisförderung Luftkollektoren im Gebäudebestand von 1 – 40 m² Kollektorfläche beträgt unverändert 90 €/m². Die neue Mindestförderung von 1.500 € gilt nicht für Luftkollektoren!
– Die Innovationsförderung im Gebäudebestand in Höhe von 180 €/m² Kollektorfläche kann nun von 20 m² bis (neu) 100 m² Kollektorfläche beantragt werden.
– Neu: Die Innovationsförderung ist nun auch im Neubau möglich.
– Neu: Solare Prozesswärmeanlagen (z.B. Trockungsanlagen mit Luftkollektoren) mit einer Kollektorfläche von 20 – 1.000 m² Kollektorfläche werden bis zu 50% gefördert.
Beispiel 1:
Sportheim – 40 m² Kollektorfläche Beispiel 2:
Anlagenpreis: ~ 25.000 €
Innovationsförderung: 7.200 €
Investition: 17.800 €
Beispiel 2:
Autohaus – 100 m² Kollektorfläche
Anlagenpreis: ~ 50.000 €
Innovationsförderung: 18.000 €
Investition: 32.000 €
Beispiel 3:
Hackschnitzeltrocknung – 75 m²
Anlagenpreis: 40.000 €
Innovationsförderung: 13.500 €
oder Prozesswärmeförderung: bis zu 20.000 €
Mehr Infos und Anträge finden Sie im Internet bei der http://www.bafa.de/…„>BAFA.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Grammer Solar GmbH
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