Der Rat der Europäischen Union hat bei seiner heutigen Sitzung in Luxemburg die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie angenommen und damit den Weg für deren Inkrafttreten Ende November freigemacht. Mit einer Reihe von ambitionierten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden, die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 % gegenüber der prognostizierten Entwicklung zu steigern. Mit der Richtlinie wird beispielsweise der Bund verpflichtet, jährlich 3 % der in seinem Eigentum stehenden Gebäude energetisch zu sanieren. Zudem können die Mitgliedstaaten eine Energieeinsparquote für Energieunternehmen in Höhe von jährlich 1,5 % ihres durchschnittlichen Jahresabsatzvolumens der Jahre 2010-2012 einführen oder Einsparungen in gleicher Höhe durch staatliche Maßnahmen nachweisen.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stefan Kapferer: „Wir haben in Deutschland sehr ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie werden wir dazu nutzen, unsere erfolgreiche Politik fortzuführen. Wir setzen dabei auf marktorientierte Lösungen und die Weiterentwicklung des Markts für Energiedienstleistungen. Das in der Richtlinie verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit haben wir fest im Blick und lehnen daher unwirtschaftliche Maßnahmen ab. Für die Akzeptanz der Energiewende muss neue Bürokratie so weit wie möglich verhindert werden. Energie muss auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Auf dieser Grundlinie werden wir nun konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten, die unsere Ausgangssituation und unsere Rahmenbedingungen berücksichtigen.“
Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese Umsetzung innerhalb der Bundesregierung koordinieren.
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