Mit der im Juli 2012 in Kraft getretenen Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) verändern sich die Anforderungen an den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV). Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes vor Über- und Unterfrequenzen zu schützen, die PV-Einspeiser verursachen können. Nach Auswertungen der IfE GmbH können je nach Netzbetreiber bis zu 50 % der installierten PV-Anlagen von der Nachrüstpflicht betroffen sein. Ihre Wechselrichter müssen so eingestellt werden, dass nicht alle bei 50,2 Hertz abschalten, sondern sie ihre Leistung stufenweise herunterregeln. „Der Frequenzwert ist für jeden Wechselrichter so festzulegen, dass sich eine gleichmäßige Verteilung der Abschaltfrequenzen über die gesamte Leistung des betroffenen Anlagenbestandes einer Regelzone ergibt“, verlangt die SysStabV. Sofern zwischen PV-Anlage und Netzanschluss eine Entkupplungsschutzeinrichtung installiert ist, muss diese in gleicher Weise ertüchtigt werden.
Gemäß Verordnung sind die Verteilnetzbetreiber dafür verantwortlich, die Umrüstung der Anlagen in ihrem Netzgebiet zu organisieren. Die zeitlichen Vorgaben der Verordnung legen nahe, die notwendigen Maßnahmen frühzeitig einzuleiten. Im ersten Schritt müssen bis zum 31. August 2013 im Nieder- und Mittelspannungsbereich PV-Anlagen über 100 kWp umgerüstet sein. Bis Ende Mai 2014 gilt dies für Anlagen von 30 bis 100 kWp in der Nieder- und Mittelspannung. Bis Ende 2014 müssen schließlich auch die Wechselrichter aller Anlagen von 10 bis 30 kWp angepasst sein.
Die IfE GmbH hat für Verteilnetzbetreiber ein Leistungspaket entwickelt, das diesen Umrüstprozess systematisch unterstützt. Es umfasst ein Portfolio an Schritten und Maßnahmen, die sowohl separat als auch komplett buchbar sind:
– Erstellung und Bereitstellung einer Liste der betroffenen PV-Anlagen.
– Unterstützung bei der Definition des Datenformates beim Monitoring mit dem Übertragungsnetzbetreiber.
– Bereitstellung eines Anschreibens an die Anlagenbetreiber.
– Bereitstellung eines Abfragebogens zu den Anlagendaten (z.B. Hersteller, Typ, Seriennummer des Wechselrichters).
– Prozessüberwachung Rückläufer.
– Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Fachbetriebe für die Um-rüstung (Vorgaben in SysStabV).
– Bereitstellung von Informationen zur Umrüstung basierend auf den Vorschriften der Wechselrichter-Hersteller.
– Überwachung der Umrüstung und Dokumentation durch die Fachbetriebe.
– Unterstützung bei der Rückmeldung an die Übertragungsnetzbetreiber.
Optional bietet IfE an, ein Monitoring für alle PV-Anlagen mit dem Ziel der nachhaltigen Kundenbindung aufzubauen. Dies gehört zwar nicht zu den Pflichten laut SysStabV, wird aber aus Gründen der Kontinuität und der Transparenz empfohlen. Die IfE GmbH wird das Umrüstpaket für Verteilnetzbetreiber – neben zahlreichen anderen Dienstleistungen für die verschiedene Energiemarktrollen – auf der E-world energy & water der Fachöffentlichkeit im Detail vorstellen.
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