Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) angepasst. Die Änderungen treten zum 15. August 2022 in Kraft. Nun braucht es ein «Geothermie-Erschließungsgesetz».
Um bei der Sanierung von Bestandsgebäuden noch stärkere Klimaschutzeffekte zu erzielen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren, hat das BMWK die Einzelmaßnahmen der BEG neu justiert.
Die Anpassungen beziehen sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen wird die Förderung aller gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben und das Austauschprogramm, das sich bisher auf Ölkessel beschränkte, auf Gas-Brennwertanlagen ausgeweitet. Zum anderen wurden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen neugestaltet. Die Förderung aller EE-Technologien ist hierbei leicht abgesenkt worden, um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln.
Neben der von EE-Verbänden schon lange geforderten Abschaffung der Förderung für Gas-Brennwert- und Hybridheizungen, hat eine zentrale Forderung des Bundesverbands Geothermie Eingang in das Regelwerk gefunden: Effizienz muss belohnt werden. Die neuen Fördersätze für Wärmepumpen sehen deshalb eine zusätzliche Förderung in Höhe von fünf Prozent vor, wenn Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle genutzt werden. Trotz Absenkung des Umfangs der staatlichen Bezuschussung insgesamt, wird die Erdwärmepumpe damit im Vergleich zu anderen EE-Technologien bessergestellt.
Helge-Uve Braun, Präsident des Bundesverbands Geothermie, appelliert an die Bundesregierung: «Anknüpfend an diese Maßnahmen im BEG braucht es zeitnahe ein Geothermie-Erschließungsgesetz, analog dem Entwurf des „Wind-an-Land-Gesetzes“ für die Windenergie, um vor allem die genehmigungsrechtlichen Hürden, die maßgeblich für die zeitliche Verzögerung von Erdwärmeprojekten verantwortlich sind, zu beseitigen. Nur so kann der Hochlauf der Nutzung von Oberflächennaher und Tiefer Geothermie forciert werden.» Der Bundesverband Geothermie hat hierzu bereits einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt.
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