Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag zur effizienten Nutzung von Ressourcen und damit zum Klimaschutz. Durch die Optimierung der Förderung wollen wir einen Impuls für einen beschleunigten Ausbau dieser Technologie setzen. Dabei ist mir wichtig, dass sich die Belastung der Verbraucher durch solche Fördermaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Deckels hält.“
Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung herheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehenden KWKAnlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.
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