Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass sich die Fördersätze des Mini-KWK-Impulsprogramms zum 1.1.2014 um 5% reduziert haben. Das BAFA hat eine neue Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen mit aktualisierten Fördersätzen veröffentlicht.
Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm (http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de) gefördert. Die ausführende Behörde – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – hat zum 1. Januar 2014 die Fördersätze entsprechend der in den Förderrichtlinien vorgesehenen Degression reduziert.
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) hat die entsprechenden Werte auf seiner Informationsplattform zum Mini-KWK-Impulsprogramm bereits aktualisiert. Dort erhalten Interessierte viele weitergehende Informationen rund um die Mini-KWK-Förderung.
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BHKW-Infozentrum GbR
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76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 158-911
Telefax: +49 (7222) 158-913
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