Im Höllenritt zum EEG 2014 – der geplante Weg zur EEG-Novelle

Der neue BMWi-Referentenentwurf zum EEG 2014 wurde am 4. März den Verbänden vorgelegt. Der stringente Zeitplan sieht Anfang April einen Beschluss des Bundeskabinetts und ein Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1. August 2014 vor.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Mit einem atemberaubenden Tempo und äußerst entschlossen wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorangetrieben. Seit dem 4. März 2014 liegt nun ein neuer, insgesamt 228 Seiten umfassender Referentenentwurf vor, der inzwischen den Spitzenverbänden zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt wurde. Die Verbände haben nun bis zum 12. März 2014 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Der aktuelle EEG-Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und enthält auch noch nicht die beabsichtigten Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Diese werden im Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in dem Entwurf nachgetragen.

Außerdem ist noch keine inhaltliche Regelung zur Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthalten.

Gemäß dem derzeit dem BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) vorliegenden Zeitplan ist am 8./9. April 2014 geplant, im Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zu beschließen. Im Mai und Juni sollen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat erfolgen. Der Bundestag soll nach dem derzeitigen Zeitplan am 26./27. Juni den Gesetzesentwurf beschließen. Am 1. August 2014 soll das novellierte „EEG 2014“ in Kraft treten.

Das BHKW-Infozentrum hat die aktuell geplanten Regelungen in Bezug auf die Einbeziehung des Eigenstromverbrauchs in die EEG-Umlage auf seiner Internetseite in einer Übersicht dargestellt.



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Dateianlagen:
    • Ein stringenter Zeitplan soll dazu führen, dass das neue EEG am 1. AUgust 2014 in Kraft treten kann (Bild: Mark Tilly, fotolia.com)
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