Kraft-Wärme-Kopplung: Wirtschaftlichkeit bei Mikroanlagen genau durchrechnen

TÜV Rheinland: Kontinuierlicher Wärmebedarf Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit / Nicht jede Anlage lohnt für jede Gebäudeart / Wärme muss vor Ort genutzt werden / Kleinere Anlagen erhalten Investitionszuschuss

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Strom selbst produzieren und mit der dabei anfallenden Wärme die Wohnung heizen – eine kompakte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) ermöglicht genau das. Die Minikraftwerke haben die Größe einer Waschmaschine. Ein kleiner Motor treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Dabei entsteht Wärme, die sich in den Heizungskreislauf und die Warmwasserbereitung einschleusen lässt. Klingt zunächst einmal bestens. Trotzdem muss man bei der Planung einige Dinge beachten, damit die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

KWK-Anlage nur für bestimmte Gebäudearten geeignet

Beim Thema Strom ergeben sich kaum Probleme. Überschüssiger Strom, der nicht vom Betreiber selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Aber die Wärme muss vor Ort genutzt werden. Jürgen Reinhardt, Experte des TÜV Rheinland: „Mikro-KWK-Anlagen arbeiten in der Regel ab einem Wärmebedarf von rund 25.000 Kilowattstunden pro Jahr wirtschaftlich.“ Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt benötigt jährlich rund 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden (kWh). Weiß der Betreiber zum Beispiel im Sommer nicht, wohin mit der Wärme, nützt ihm das Minikraftwerk wenig. Die Installation eignet sich deshalb eher für Mehrfamilienhäuser oder Gebäude mit großem Wärmebedarf. Wird Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betreiber auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem KWK-Gesetz einen Zuschlag von 5,41 Cent pro kWh über einen Zeitraum von zehn Jahren.

BAFA fördert Mikro-KWK-Anlagen

Wer eine Mikro-KWK-Anlage betreiben möchte, muss nach Aussage von Jürgen Reinhardt mit Investitionskosten ab 15.000 Euro rechnen. Das BAFA fördert die Installation kleinerer Anlagen in Bestandsbauten mit einem Investitionszuschuss. Eine behördliche Genehmigung ist in der Regel nicht notwendig, wohl aber muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei juristischen Fragen, wenn etwa der Vermieter eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus plant, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.



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