Bis zu 100.000 Unternehmen in Deutschland müssen bis zum Stichtag 5. Dezember ein Energieaudit durchgeführt haben. Alternativ müssen sie nachweisen, dass Sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben. Zunächst war man nur von rund 50.000 betroffenen Unternehmen ausgegangen. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX AG hin.
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) setzt die Bundesregierung die EU-Vorgaben aus der Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht um. Das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet diese Unternehmen dazu, regelmäßig und erstmalig bis zum Stichtag 5. Dezember 2015 für alle Unternehmensteile und Standorte ein umfassendes Energieaudit durchzuführen.
Pflicht zum Energieaudit trifft viele Unternehmen überraschend
„Es sind alle Unternehmen betroffen, die weder ein kleines noch mittelgroßes Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union sind. Der befreiende Status muss dabei nachgewiesen werden“, erläutert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.
Nicht mehr als KMU gelten in jedem Fall Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern. Außerdem solche Unternehmen, die unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweisen. Auch Unternehmen bei denen 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, also auch viele kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, fallen darunter. Für die Verpflichtung spielt es auch keine Rolle, ob das Unternehmen dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist oder nicht. Anders als bei Steuervergünstigungen im Energiebereich, die den meisten Unternehmen des produzierenden Gewerbes bekannt sind, trifft die Energieauditpflicht auch das Handels- und Dienstleistungsgewerbe.
„Die Unternehmen und auch ihre Branchenverbände sind in vielen Fällen bisher unzureichend über die Notwendigkeit des Energieaudits informiert. Viele wissen nicht inwieweit sie betroffen sind“, weiß Stefan Arnold. Bei der Prüfung der Energieauditpflicht ergibt sich für einige Unternehmen teilweise bereits ein Problem mit der bisher angenommenen KMU-Eigenschaft.
„Wir kennen einige Beispiele, in denen Unternehmen bisher davon ausgegangen waren, KMU zu sein und bei eingehender Prüfung feststellen mussten, dass sie die Definition nicht erfüllen“, so Stefan Arnold. Als Beispiele nennt er Unternehmen im Konzernverbund, die aufgrund einer anteiligen oder vollständigen Zurechnung von Mitarbeitern und Bilanzgrößen kein KMU und damit auditpflichtig sind. Eine genaue Prüfung sei daher notwendig, um den KMU-Status festzustellen.
Ausnahmen für Betriebe mit Energiemanagementsystem
Von der Verpflichtung, ein Energieaudit einzuführen, sind die Großunternehmen freigestellt, die über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein validiertes Umweltmanagementsystem verfügen. Im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) reicht es aus, wenn das Unternehmen nachweist, dass es bis zum 5. Dezember 2015 mit der Einführung eines solchen Systems begonnen hat. Wenn mindestens die energetische Bewertung erfolgt ist, gilt die Einführung eines Energiemanagementsystems als begonnen. Bis spätestens zum 31. Dezember 2016 muss das System aber vollständig implementiert sein.
„Aufgrund der Kürze der Zeit, sollten Unternehmen jetzt dringend ihre Status klären und dann zügig in den Auditprozess einsteigen. Wenn die Zeit für die vollständige Durchführung eines Energieaudits knapp wird, sollten die betroffenen Unternehmen überlegen, stattdessen mit der Einführung eines Energiemanagementsystems zu beginnen und dieses im kommenden Jahr vollständig zu implementieren“, rät Energieexperte Arnold.
Für Unternehmen, die sich für ein Energiemanagementsystem als Alternative entscheiden bestehen Fördermöglichkeiten, die nach Anpassung der Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme auch für Nicht-KMU gelten. Großunternehmen können Fördergelder von bis zu 20.000 EUR beantragen, die für Zertifizierungskosten, Beratung, Schulung oder Technikerwerb eingesetzt werden müssen.
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