Branchentag Windenergie NRW startet: DEWI ist vertreten
Die Ansprüche an Windgutachten ändern sich fortlaufend: Im September 2014 verabschiedete der Fachausschuss Windpotenzial der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW) die Revision 9 der Technische Richtlinie 6 (TR6). Diese ist insbesondere in Deutschland der maßgebliche Standard bei der Bestimmung von Windpotenzial sowie Energieertrag und für Investoren sowie Banken ein wichtiges Akzeptanzkriterium von Gutachten. „Eine intensive Auseinandersetzungen mit der neuen Richtlinie ist daher sehr wichtig“, sagt Till Schorer, Commercial Manager bei dem norddeutschen Service Provider DEWI (UL International GmbH).
Schorer stellt auf dem „Branchentag Windenergie NRW“, der vom 2. bis 3. Juli, in Düsseldorf stattfindet, die neuen Anforderungen zur Erstellung von Energieertragsermittlungen durch die Änderung der TR6 und deren Auswirkungen für Gutachter, Investoren und Projektierer in einem Vortrag dar. Die Revision 9 beinhaltet eine Vielzahl an Modifikationen wie die erhöhten Anforderungen an die Repräsentativität von Eingangsdaten oder auch Windmessungen mit Hilfe von Fernerkundungssystemen. Schorers Input ist ein Teil des Workshops „Windgutachten zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, den der Branchentag heute, am Donnerstag, 2. Juli, von 16.30 bis 18 Uhr veranstaltet.
DEWI blickt auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück und beteiligt sich aktiv an der Gremienarbeit der FGW. Auch mit der Revision 9 hat sich das Unternehmen intensiv auseinandergesetzt und bereits im aktuellen DEWI-Magazin einen detaillierten Artikel zur TR6 Revision 9 veröffentlicht.
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