Am heutigen Montag (06.07.2015) beginnt in Brunsbüttel die für drei Tage angesetzte Erörterung zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel und dem Bau des Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA).
„Wir wollen das Kraftwerk Brunsbüttel zurückbauen. Da wir vermutlich früher mit Rückbau beginnen, als das bundesweite Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle fertiggestellt wird, brauchen wir für den Rückbau ein neues Zwischenlager. Deshalb wird bei diesem Termin neben dem Rückbau auch der Bau dieses neuen Lagers erörtert“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Schacht Konrad als bundesweites Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollte ursprünglich Mitte der 90er Jahre zur Verfügung stehen. Nachdem in der Vergangenheit zuletzt 2014 bzw. 2019 als Termine genannt wurden, rechnet das Bundesumweltministerium derzeit mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei großen Infrastrukturprojekten – z. B. der Bau einer Straße oder eines Flughafens, aber auch der Rückbau eines Kraftwerks – ist die Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend vorgesehen und gesetzlich geregelt. So kann sich die interessierte Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren zu umweltrelevanten Vorhaben beteiligen. Ein Element dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und das Einreichen von Stellungnahmen. Diese sogenannten Einwendungen werden im Rahmen des Erörterungstermins zwischen den Einwendern, der federführenden Behörde – im Fall des Kernkraftwerks Brunsbüttel das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ‑ sowie dem Antragsteller und weiteren Sachverständigen diskutiert.
Die Antragsunterlagen zum Rückbau des Kraftwerks und zum Bau des LasmA waren vom 24. Februar bis 24. April 2015 öffentlich einsehbar. Einwendungen mussten während dieser Zeit schriftlich abgegeben werden. Insgesamt wurden fast 900 Einwendungen eingereicht.
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