Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Bis zum 5. Dezember müssen alle größeren Unternehmen nach dem neuen Energiedienstleistungsgesetz Energieaudits durchführen. Dabei handelt es sich um eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs von Organisationen, Anlagen, Gebäuden und Systemen. Ziel ist, Energieflüsse und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. Kleinere und mittelständische Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, die Anforderungen des Strom- und des Energiesteuergesetzes für den Spitzenausgleich zu erfüllen und das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ in Anspruch zu nehmen. Im aktuellen Blogbeitrag berichtet Bettina Gehbauer-Schumacher über die Grundlagen des Energieaudits.
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