bne zum Monitoringbericht der Bundesnetzagentur: Gesetzgeber kann Anstieg der Netzentgelte noch verhindern

Pressemeldung der Firma Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V.

Laut aktuellem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sind die Entgelte für die Nutzung der Energienetze in den letzten Jahren leicht gesunken. Doch die jüngsten Entscheidungen von Bundesregierung und Regulierer führen nach Ansicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) dazu, dass sich die Netzentgelte künftig nur noch in eine Richtung entwickeln: Nach oben. Neben der großzügigen Befreiung der Industrie von den Netzentgelten und der nur homöopathischen Absenkung der Eigenkapitalverzinsung, haben grundsätzliche Schwachstellen in der Anreizregulierungsverordnung dafür gesorgt, dass Netzbetreiber weitere deutliche Steigerungen der Netzentgelte angekündigt haben. Doch zumindest diese zusätzlichen Erhöhungen können noch verhindert werden: Der Gesetzgeber muss dringend und noch in diesem Jahr die Schwachstellen der Verordnung beseitigen und das Energiewirtschaftsgesetz anpassen.

Die Koalitionsfraktionen haben den Handlungsbedarf erkannt und einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. „Wichtig ist jetzt, dass diese Initiative vom Bundesrat unterstützt wird – und zwar möglichst ohne Verzögerungen“, betont der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Robert Busch. Auf diese Weise könnten die zum 1. Januar 2012 angekündigten enormen Steigerungen der Netzentgelte um teilweise bis zu einem Cent pro Kilowattstunde noch verhindert werden, erklärt Busch. Zum Vergleich: Seit Beginn der Regulierung sind die Netzentgelte insgesamt um 1,55 Cent pro Kilowattstunde gesunken. „Die angekündigten Steigerungen würden damit nahezu den gesamten Regulierungserfolg der letzten Jahre zunichtemachen“, so Busch.

Hintergrund der angekündigten drastischen Netzentgelterhöhungen ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Juni 2011. Darin erklärte der BGH einen Teil der Anreizregulierungsverordnung für unzulässig, weil im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden war. „Dadurch entstand eine Regelungslücke, die von den Netzbetreibern gnadenlos ausgenutzt wird“, erläutert Busch. „Dass der Gesetzgeber diese Lücke jetzt schließen und eine zuverlässige Rechtsgrundlage schaffen will, begrüßen wir sehr“, so Busch.

Vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung für große Industriebetriebe und der weiterhin zu hohen Renditen der Netzbetreiber werde die Dringlichkeit der Gesetzesinitiative noch deutlicher, sagt der bne-Geschäftsführer: „Im Augenblick ist eine Stärkung der Anreizregulierung das einzige Instrument, das noch bleibt, um den Anstieg der Netzentgelte wenigstens ansatzweise zu begrenzen.“



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