Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen

Praxisrelevantes Wissen über das neue KWK-Gesetz 2012, das EEG 2012 und das Mini-KWK-Impulsprogramm

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Die geplante Energiewende zeigt sich in einer Fülle von neuen Gesetzen, die für BHKW-Planer und BHKW-Betreiber ein Umdenken erforderlich macht.

Seit dem 01. Januar 2012 gilt bereits das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG 2012 unterscheidet sich gerade im Biomasse-Bereich wesentlich von den gesetzlichen Vorgaben des EEG 2009. Ab dem 01. April besteht im Mini-BHKW-Bereich wieder eine Fördermöglichkeit durch das Mini-KWK-Impulsprogramm.

Im Sommer wird das KWK-Gesetz 2012 in Kraft treten, das voraussichtlich in der Bundestagssitzung Ende April oder Anfang Mai beschlossen wird.

Der Workshop „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen“ geht auf die neuen Aspekte der Regelungen ein und zeigt den Teilnehmern, wie gesetzliche Vorgaben angesichts anderer Gesetze wie das Energiewirtschaftsgesetz zu interpretieren sind.

Das Konzept der Workshops besteht in einer Verbindung eines praxisbezogenen Vortrages eines Rechtsanwaltes mit der ingenieurwissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas auf Basis konkreter Praxisbeispiele.

Die Workshops finden am 22. Mai 2012 in Leipzig, am 19. Juni 2012 in Berlin, am 26. Juni 2012 in Köln sowie am 03. Juli 2012 in Stuttgart statt.

Weitere Informationen auf der Internetseite von BHKW-Konferenz (www.bhkw-konferenz.de).



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    • Viele Fragezeichen werfen die neuen Gesetze für BHKW-Planer und BHKW-Betreiber auf (Bildquelle: skvoor - Fotolia)
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