Der für die Vergütung des eingespeisten Stroms aus BHKW-Anlagen bis 2 MW maßgebliche „Übliche Preis“ (KWK-Index) sinkt auf den tiefsten Wert seit 2010. KWK-Anlagen erhalten für Stromeinspeisungen im dritten Quartal lediglich 4,039 Cent/kWh.
KWK-Anlagen, die Biogas oder andere Biomasse zur Stromerzeugung einsetzen, erhalten gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Einspeisevergütung. Fossil befeuerte BHKW-Anlagen erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf dem Markt erzielbaren Stromerlös addiert wird.
Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Stromvergütung auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (EPEX Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal.
Demnach erhalten BHKW-Anlagen im Zeitraum vom 01. Juli 2012 bis zum 30. September 2012 für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem zweiten Quartal 2012 (01.04. – 30.06.). Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Durchschnittswert beträgt aktuell 4,039 Cent/kWh (http://www.bhkw-infozentrum.de/…).
Damit fällt der KWK-Index nach rund 10% im letzten Quartal noch einmal um nahezu 11%. BHKW-Anlagen, die viel Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür nur die geringe Strompreisvergütung in Höhe des KWK-Index erhalten, kommen zunehmend in wirtschaftliche Schieflage. Besonders für BHKW-Anlagen im kommunalen Bereich und der Wohnungswirtschaft wird die geringe Stromeinspeisevergütung zum Problem.
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