Rückwirkend zum 01. April 2012 trat das neue Energiesteuergesetz in Kraft. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, das Anmeldeverfahren sowie die Energiesteuer-Rückerstattung für BHKW- und KWK-Anlagen.
Am 26. März 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die Umsetzungsregelungen zu den §53, §53a und §53b Energiesteuergesetz erlassen.
Aufgrund der Beschränkung der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung auf den Zeitraum der Abschreibung (AfA) kann sich die Wirtschaftlichkeit bestehender BHKW-Anlagen verändern.
Außerdem sind alle KWK-Anlagen – auch die bestehenden – bei der Abgabe der Energiesteuer-Rückerstattungs-Anträge für das Jahr 2012 wie Neuanlagen im Sinne des novellierten Energiesteuergesetzes zu werten. Daher muss eine Vielzahl zusätzlicher Unterlagen bei diesem Erstantrag beigefügt werden.
Das BHKW-Infozentrum informiert in speziellen Veranstaltungen über die neuen Steuer-Vorgaben für Blockheizkraftwerke (BHKW).
Intensivseminar zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz
In den letzten Monaten bereits vier Mal erfolgreich durchgeführt wurde das eintägige Intensivseminar „Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen“.
Das Energie- und Stromsteuer-Seminar findet in einer Kleingruppe mit meist 15-25 Teilnehmern statt und richtet sich an Planern von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren. Die nächsten Termine finden am 13. Juni 2013 in Berlin, am 29. August 2013 in Leipzig sowie am 26. September 2013 in Stuttgart (http://www.bhkw-konferenz.de) statt.
Fachworkshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (2 Tage)
Außerdem wird das Thema „Energie- und Stromsteuer“ in zwei Vorträgen im Rahmen des zweitägigen Workshops „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen in der Praxis“ intensiv behandelt.
Dieser Fachworkshop findet am am 27./28. August in Leipzig sowie am 24./25. September 2013 in Stuttgart statt (http://www.bhkw-konferenz.de).
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