Was man als BHKW-Betreiber in diesem Jahr noch erledigen sollte…

Das BHKW-Infozentrum weist BHKW-Betreiber darauf hin, dass in Bezug auf die Erstanmeldung beim KWK-Gesetz sowie den Antrag auf eine Energiesteuerrückerstattung die Frist zum 31.12.2013 einzuhalten ist.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

BHKW-Betreiber müssen jedes Jahr bestimmte Anträge bei den zuständigen Behörden einreichen, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen bzw. eine Rückerstattung der Energiesteuern erhalten zu können.

Das BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist in einem Beitrag auf seinen Internetseiten darauf hin, dass BHKW-Betreiber u. a. bis zum 31.12.2013 die Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung für das Jahr 2012 stellen müssen. Ansonsten verfällt der Anspruch für das Jahr 2012.

Dabei sind angesichts der neuen gesetzlichen Vorgaben einige wichtige Aspekte zu beachten. Auch für KWK-Anlagen, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind, müssen aufgrund der Veränderungen beim Energiesteuerrecht unter Umständen deutlich aufwändigere Erstanträge gestellt werden, um eine vollständige Rückerstattung erhalten zu können.

Außerdem sollten BHKW-Betreiber, die ihre BHKW-Anlage im Jahre 2013 erstmalig in Betrieb genommen haben und KWK-Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, noch in diesem Jahr den Zulassungsantrag beim BAFA stellen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 158-911
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.de



Dateianlagen:
    • Wer die notwendigen Anträge zur Energiesteuerrückerstattung für BHKW-Anlagen sowie die Anmeldung nach KWK-Gesetz nicht erledigt hat, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern (Bild: Presentermedia / BHKW-Infozentrum)
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert. Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html). Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/). Aufgebaut wird derzeit eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion, die ab April/Mai 2014 auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) sowie auf dem dann neu gestalteten BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) eingesehen werden kann. Eine Übernahme der Pressemeldung wir erlaubt - jedoch nur bei Nennung der Quelle (BHKW-Infozentrum Rastatt). Eine Verlinkung zur Webseite des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) wird ausdrücklich begrüßt.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.