Das angestrebte Ausschreibungsmodell muss Innovation weiterhin ermöglichen
Ein Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das an die Bundesregierung übergeben wurde, stellt Wirkung und Fortführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Frage, da es angeblich weder eine kosteneffiziente Klimaschutzwirkung habe, noch eine messbare Innovationswirkung entfalte. Für die Technologieanbieter in der Solarbranche sind diese Behauptungen empirisch nicht belegbar. „Nur wenige Branchen haben im letzten Jahrzehnt eine vergleichbare Innovationskraft aufgezeigt wie die Photovoltaik. Deshalb schaden Aussagen wie die der Expertenkommission dem Ansehen der Erneuerbaren Energien und diskreditieren die Leistung der vielen Ingenieure, die ihren Erfolg erst möglich gemacht haben“, so Bernhard Beck, Geschäftsführer der BELECTRIC GmbH. „Das im Rahmen der EEG-Novellierung vorgesehene Ausschreibungsmodell für Freiflächen-Solarkraftwerke muss jetzt zügig umgesetzt werden und darf nicht allein niedrige Kosten anvisieren. Innovationen müssen weiterhin angeregt werden, um Netzintegration und Versorgungssicherheit zu optimieren“.
Dass das EEG den Siegeszug der erneuerbaren Energien in Deutschland ermöglicht hat, ist unbestritten. Die Innovationskraft der Solarbranche hat das Fraunhofer ISE in einer Studie verdeutlicht: die Kosten pro erzeugter kWh Strom aus Freiflächen-Solarkraftwerken sind seit Inkrafttreten des EEG im Jahre 2000 von 70 Cent auf unter 10 Cent gesunken. Auch eine Studie des Prognos-Instituts belegt, dass neu gebaute Freiflächen-Solarkraftwerke ab Ende 2014, mit Gestehungskosten von 8,7 Cent pro kWh, in Süddeutschland die günstigste Art der Stromerzeugung sind. Sie erzeugen Strom somit günstiger als neu gebaute Atom-, Steinkohle- oder Gaskraftwerke. Keine konventionelle Technologie hat eine vergleichbare kostensenkende Leistung vollbracht – im Gegenteil, die fossilen Energieträger werden analog zum Weltmarktpreis ständig teurer.
Die technologischen Fortschritte sind klar der Investitions- und Planungssicherheit zu verdanken, die sich aus der EEG-Förderung ergeben hat. Die kontinuierlichen Forschungsleistungen haben nicht nur zu Kostensenkungen geführt, sondern gleichzeitig Innovationen ausgelöst, um die Erneuerbaren Energien erfolgreich in das Gesamtsystem zu integrieren. Eigens entwickelte Systemkomponenten führen die Solarstromerzeugung in Freiflächen-Solarkraftwerken auf Augenhöhe mit der Funktionalität konventioneller Großkraftwerke. Gleichzeitig sind Freiflächen-Solarkraftwerke ideal mit modernen und schnell regelbaren Kraftwerken kombinierbar und stellen so Systemstabilität und Versorgungssicherheit dar.
Für BELECTRIC hatte dies immer oberste Priorität. Das Unternehmen stellt mit aktuell über hundert aktiven Patenten einen enormen Innovationsgeist unter Beweis. Dennoch liegt die Expertenkommission falsch, wenn sie die Innovationskraft des EEG einzig an der Anzahl der Patentanmeldungen in den verschiedenen Technologiezweigen misst. „Nicht jede Innovation ist patentierbar. Die Patente als Indikator für Innovation heranzuziehen, geht an der Realität vorbei und lässt Zweifel an der Untersuchung aufkommen“, erklärt Bernhard Beck.
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