Biogasanlagen: Viele Vorgaben zu beachten

TÜV Rheinland: Orientierung im Dickicht von Gesetzen und Vorschriften / Interesse an beherrschbarer und effizienter Technik groß / Kompetente Beratung von A bis Z

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Bundes-Immissionsschutzgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Baugesetzbuch, Wasserhaushaltsgesetz oder Produktsicherheits-Gesetz: Was sich anhört, wie das Vorlesungsverzeichnis einer Jura-Fakultät, ist nur ein kleiner Auszug der Gesetzestexte und Verordnungen, die Hersteller und Betreiber von Biogasanlagen im Auge behalten müssen. Speziell auf der Betreiberseite ist das Dickicht der gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall fast undurchdringlich. „Die Rechtslandschaft ist extrem komplex und für den einzelnen Betreiber kaum zu überblicken“, sagt Erik Holzhauser. Der Biogas-Experte von TÜV Rheinland hat deshalb zusammen mit seinen Kollegen das Biogas-Kompetenz-Zentrum gegründet, das die gesamte Bandbreite aller Anforderungen von der Planung über die Errichtung bis hin zum Betrieb begleitet, erreichbar auch per E-Mail unter biogas@de.tuv.com.

Erste EEG-Novelle und Güllebonus lösen Boom aus

Wie groß der Einfluss von rechtlichen Vorgaben und Verordnungen ist, zeigt sich insbesondere bei der Zahl der Biogas-Bestandsanlagen und der jährlichen Neubauten. Schließlich wird mit der Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Abfallprodukten wie Gülle, Altfett oder Speiseabfällen eine regenerative Energiequelle genutzt, die rund um die Uhr Strom, Wärme und Bioerdgas liefert. Deshalb setzte die Politik in Deutschland bewusst Impulse für die Gewinnung von Biomasse für die CO2-neutrale Energieerzeugung.

Mit der ersten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 begann der erste Boom. Innerhalb von nur vier Jahren verdoppelte sich die Zahl der Biogasanlagen nahezu auf knapp 3.900. Mit der Einführung des Güllebonus wurde der Betrieb der Anlagen für Landwirte noch attraktiver. Die Folge: In den Jahren 2009, 2010 und 2011 kamen jährlich rund 1.000 weitere Anlagen hinzu. Mit dem EEG 2012 ist der Güllebonus Geschichte und mit ihm auch die hohen Zuwachsraten. Der Fachverband Biogas rechnet in diesem Jahr mit 180 Neubauten. Der Bestand durchbricht damit die Marke von 7.900 und erzeugt in der Summe eine installierte elektrische Leistung von rund 3.750 Megawatt.

Interesse ungebrochen groß

Obwohl inzwischen auch eine gewisse Marktsättigung erreicht ist, sieht Experte Holzhauser weiterhin großes Interesse auf Seiten der Betreiber: „Durch die Veränderung der Vergütungsstruktur und den Wegfall der Boni muss jeder noch genauer kalkulieren, ob sich die Anlagen rechnen. Das grundsätzliche Interesse ist aber da, denn die Technik ist beherrschbar und die Erfahrungen der Betreiber mit Biogasanlagen sind positiv.“

Ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine Biogasanlage beinhaltet immer auch die Integration eines fachkundigen Partners, der die rechtlichen Fallstricke kennt und dafür sorgt, dass sämtliche Vorgaben strikt eingehalten werden. Wird eine technische Überprüfung nicht durchgeführt oder eine Verordnung nicht eingehalten, kann das im Störfall ernste Folgen haben: Denn bei einem Schaden, der an der Anlage entsteht oder durch den beispielsweise Gewässer verschmutzt werden, überprüfen Versicherungsunternehmen und Behörden ganz genau, ob alle Überprüfungen für einen sicheren Betrieb auch lückenlos eingehalten und dokumentiert wurden. Fehlt dieser Nachweis, kann das im Extremfall den Versicherungsschutz kosten.

Kompetente Betreuung von der Planung bis zur regelmäßigen Prüfung

TÜV Rheinland bietet dabei die gesamte Palette der Prüfungs-Dienstleistungen vom Baurecht über die Betriebssicherheit und den Arbeitsschutz bis hin zum Emissionsschutz und der Störfallvorsorge. Schon in der Konzeptionsphase beginnt die umfassende Betreuung durch TÜV Rheinland, die neben einem Maximum an technischer Sicherheit auch formale Rechtssicherheit bietet und die reibungslose Umsetzung von Genehmigungsauflagen ermöglicht. Der Vorteil für Anlagenbauer, Planer und Betreiber: Sie erhalten alle Dienstleistungen von der Sachverständigenprüfung bis zum Umweltgutachter aus einer Hand.

Den großen Vorteil von TÜV Rheinland sieht Experte Erik Holzhauser in der Vollständigkeit der Dienstleistung, denn in der Praxis gibt es für Betreiber und Planer nicht das eine große Problem, sondern es ist die Summe der Vorgaben, die für den Einzelnen schwer beherrschbar bleibt. „Unsere Aufgabe ist es, als verlässlicher Partner unser Know-how und unsere Erfahrung so einzubringen, dass die Anlage in jedem Teilgebiet sicher, effizient und gleichzeitig rechtskonform betrieben wird“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Die Erfüllung der Betreiberpflichten wie die Bewertung von Gefährdungen, die Ermittlung von Prüffristen, die Beauftragung der geeigneten Prüforganisationen und die Nachverfolgung der Prüffälligkeiten kosten die Betreiber Zeit, die dank TÜV Rheinland dann im Kerngeschäft der Biogaserzeugung genutzt werden kann.



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