IHK zur EEG-Novelle: Bestandsschutz für Eigenstromanlagen muss bleiben

Die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Mit Unverständnis hat die IHK zur Kenntnis genommen, dass EU-Wettbewerbskommissar Almunia die Reform des EEG, die an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, noch auf der Ziellinie kippen will. Besonders kritisch sieht die IHK, dass die EU-Kommission selbst produzierten Strom in bereits bestehenden Anlagen jetzt doch noch anteilig an der Umlagefinanzierung beteiligen will. „Gerade im Saarland, das als Industrieland im besonderen Maße auf eine zuverlässige und kostengünstige Energieversorgung angewiesen ist, haben viele Unternehmen in den vergangenen Jahren in die Eigenerzeugung von Strom investiert. Sie haben sich darauf verlassen, dass ihre Anlagen dauerhaft Bestandsschutz haben. Sollte dieser jetzt ausgehebelt werden, entwertete das nicht nur ihre Investitionen, sondern gefährdete auch noch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit“, so IHK Hauptgeschäftsführer Volker Giersch.

Für äußerst problematisch ist es aus Sicht der IHK auch, dass Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die „Besondere Ausgleichsregelung“ fallen, laut Brüssel bis 2018 an das volle Umlageniveau herangeführt werden sollen. Giersch: „Davon könnten im Saarland rund ein Dutzend mittelständische Unternehmen betroffen sein. Einige davon wären wohl in ihrer Existenz gefährdet.“

Die IHK verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den grundsätzlichen Webfehler des EEG, die Ökostromerzeugung für 20 Jahre zu bezuschussen – unabhängig davon, ob der Strom gebraucht wird oder nicht. Giersch: „Es ist jetzt an der Zeit, die Erneuerbaren Energien in den Markt zu entlassen und so die Kostendynamik der Energiewende nachhaltig zu brechen. Wir plädieren deshalb dafür, die Förderung für Ökostrom-Neuanlagen bis 2020 schrittweise auslaufen zu lassen.“



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