Staatssekretär Beckmeyer: Deutsche Beteiligung an der „Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI)“ ist ein wichtiges Signal

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zur Vorbereitung des deutschen Beitritts zur internationalen „Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft“ (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) findet heute in Berlin der D-EITI-Transparenzgipfel mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft statt. Gemeinsam mit Mitgliedern des internationalen EITI-Vorstands und weiteren internationalen Gästen diskutieren sie Chancen und Perspektiven der EITI-Umsetzung in Deutschland.

Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie sowie EITI-Sonderbeauftragter der Bundesregierung: „Mit der Einführung des EITI-Modells in Deutschland wollen wir ein politisches Signal setzen, um Entwicklungs- und Schwellenländer im gemeinsamen Kampf gegen Korruption bei Rohstoffgeschäften zu stärken. Zugleich setzen wir damit ein Signal für mehr Transparenz und Integrität im Rohstoffsektor in Deutschland, denn schließlich ist der Rohstoffsektor auch in Deutschland von großer Bedeutung.“ Clare Short, Vorsitzende des internationalen EITI-Vorstands und frühere britische Entwicklungsministerin, bestärkt diesen Schritt: „Mit ihrer Entscheidung, den EITI-Standard umzusetzen, zeigt die Bundesregierung, dass sie sich denselben hohen Transparenzstandards verpflichtet sieht, die sie von anderen Ländern einfordert.“

Ziel von EITI ist es, verständliche, weitreichende und glaubwürdige Informationen zu erhalten, auf deren Basis ein öffentlicher Dialog über Einnahmen und Verwendung der Mittel aus der Rohstoffgewinnung geführt werden kann. Rohstofffördernde Unternehmen, die der nationalen EITI-Transparenzpflicht unterfallen, legen ihre Steuerzahlungen und Förderabgaben an die Regierung offen. Die Regierung muss ihre Einkünfte aus Rohstoffgeschäften ebenfalls veröffentlichen.

„Damit schaffen wir eine innovative Plattform von Staat, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen für mehr Information und Beteiligung“, unterstreicht Staatssekretär Beckmeyer. „Transparenz wird zunehmend zu einem Leistungskriterium an den internationalen Börsen.“

Im Rahmen der Veranstaltung findet ein öffentliches Auftaktgespräch der Multi-Stakeholder-Gruppe zur Umsetzung von EITI in Deutschland mit hochrangigen Mitgliedern aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft statt. Aufgabe des Gremiums ist es, gemeinsam den Anwendungsbereich von EITI für Deutschland zu bestimmen.

Deutschland unterstützt EITI bereits seit der Gründung im Jahr 2003 politisch und finanziell in rund 20 Entwicklungs- und Schwellenländern. Den EITI-Transparenzstandards für die Rohstoffwirtschaft haben sich inzwischen 48 Staaten und mehr als 90 Großunternehmen aus dem Öl-, Gas- und Bergbausektor freiwillig unterworfen. Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der deutschen G7-Präsidentschaft im kommenden Jahr beim internationalen EITI-Vorstand in Oslo die Mitgliedschaft offiziell beantragen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18615-5208
Telefax: +49 (30) 18615-5208
http://www.bmwi.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.