Energiekennwerte in Immobilienanzeigen: Ende der Übergangsfrist

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

In Immobilienanzeigen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Energiekennwerte für inserierte Gebäude angegeben werden, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Ab 1. Mai 2015 wird ein Verstoß gegen diese Vorschrift als Ordnungswidrigkeit betrachtet, dann drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die IHK empfiehlt deshalb allen Verkäufern, Vermietern oder Verpächtern von Immobilien sicher zu stellen, dass ihre Immobilienanzeige diese Pflichtangaben enthält.

Auch für einen beauftragten Immobilienmakler können sich aus einer Nebenpflicht des Maklervertrags Haftungsrisiken ergeben – nämlich dann, wenn er mögliche Aufklärungspflichten gegenüber seinem Auftraggeber verletzt.

Hilfestellung zur Anwendung der EnEV erhalten Betroffene von spezialisierten Dienstleistern, aus dem Umweltfirmeninformationssystem der IHK-Organisation (www.umfis.de). Die IHK Saarland hält auf ihrer Website (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 65 zudem das aktualisierte Merkblatt „Novellierte Energieeinsparverordnung – EnEV (W03)“ mit weiteren Informationen bereit.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.