Zu mehr Effizienz verpflichtet

Energieaudits nach DIN EN 16247

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Nur noch sieben Monate bleiben größeren Unternehmen, um die neuen Vorgaben der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Gefordert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247, wenn Unternehmen kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder kein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Stichtag ist der 5. Dezember 2015.

Die Europäische Kommission hat sich mit der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. „Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015 wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt“, sagt Christian Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD Industrie GmbH. „Damit hat sich auch der Kreis der deutschen Unternehmen erweitert, die entsprechende Nachweise erbringen müssen.“

Die neuen Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) gelten für Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Konkret sind das alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro. „Damit müssen in Zukunft auch nichtenergieintensive Unternehmen an der Effizienzschraube drehen“, betont Christian Matt. Das gelte beispielsweise für Unternehmen der produzierenden Industrie, Dienstleister wie Banken, Versicherungen oder Krankenhäuser, den Einzelhandel oder auch für Hotelketten oder Transportunternehmen. Laut EDL-G müssen die Energieaudits durch qualifizierte und unabhängige Experten durchgeführt werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) gelistet sind. Wahlweise können Unternehmen das Audit auch intern von einem Mitarbeiter durchführen lassen, der die geforderte Qualifikation vorweisen kann.

Energieeffizienz in KMU wird gefördert

Die Unternehmen sollten die neuen Vorgaben auch als Chance betrachten, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energiekosten zu senken, betont Christian Matt. Auch kleine und mittlere Unternehmen könnten von der Verbesserung der Energieeffizienz profitieren. Für KMU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und das Dienstleistungsgewerbe würden im Zuge einer staatlichen Förderung sogar 80 Prozent (bis zu einer Maximalhöhe von 8.000 Euro) der Kosten für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247 erstattet. Ausgenommen von dieser Förderung sind allerdings KMU, die bereits im Rahmen des Spitzenausgleichs oder der EEG-Umlage eine Entlastung erhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.tuev-sued.de/is/eeb.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuev-sued.de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Unternehmenskommunikation INDUSTRIE
+49 (89) 5791-2372

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.