Auswirkungen des neuen EWärmeG auf kommunale Liegenschaften

Ab dem 1. Juli 2015 gilt das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) nicht mehr nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Die daraus resultierenden Konsequenzen insbesondere für Kommunen werden am 2. Juli 2015 veranschaulicht.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

14 Erfüllungsoptionen können im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg genutzt und miteinander kombiniert werden. Das neue EWärmeG gilt ab 1. Juli 2015 nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Für Nichtwohngebäude ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans eine Möglichkeit, die Anforderungen des Gesetzes vollständig zu erfüllen.

Im Rahmen des Seminars, das die Landesenergieagentur KEA in Karlsruhe anbietet, wird die Systematik des novellierten EWärmeG vorgestellt und das speziell hierfür programmierte Excel-Beratungswerkzeug erläutert. Die KEA war bei der Novelle des EWärmeG ebenso involviert wie bei der Erstellung des Excel-Beratungstools und kann daher Informationen aus erster Hand bieten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Aufbau, die Systematik und die Inhalte des Erneuerbaren Wärmegesetzes Baden-Württemberg sowie das Exceltool kennen. Alle offenen Fragen zu individuellen Problemen werden entweder im Seminar selbst oder im Nachgang geklärt. Weiterhin werden die Anforderungen an den Sanierungsfahrplan beschrieben, der als Erfüllungsoption vorgesehen ist.

Das Tagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen, des Gebäudemanagements und des Energiemanagements von Kommunen in Baden-Württemberg sowie an Gebäudeverantwortliche aus kirchlichen, karitativen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

Das Tagesseminar findet am 2. Juli 2015 statt. Veranstaltungsort ist die KEA-Akademie in Karlsruhe (Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe). Anmeldungen können über die Webseite der KEA-Akademie getätigt werden.



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