Vor einem Jahr, am 1. August 2014, trat das neue EEG in Kraft / Von Annete Keil
Es war die mittlerweile vierte Reform des EEG seit der Erstfassung im Jahr 2000 und es war bisher die umfangreichste.
Dabei zielt das neue EEG im Wesentlichen auf drei Punkte: die weitere Begrenzung der volkswirtschaftlichen Kosten aus der Energiewende, den planbaren Ausbau der Erneuerbaren Energien und auf die Marktintegration von Wind, Solar und flexiblen Anlagen. Dem erfolgreichen Modell „Direktvermarktung“, das bis heute insbesondere in den Technologien Wind und Biogas seitens der Betreiber fast flächendeckend angenommen wurde, kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.
Dreieinhalb Jahre Direktvermarktung
Als im Jahr 2012 das Thema Direktvermarktung erstmals im EEG stand, näherten sich viele Biogasanlagenbetreiber diesem Thema sehr vorsichtig. Mit zunehmendem Vertrauen begannen immer mehr Betreiber, ihre Anlagen für die Erbringung von – technisch bedingt meist negativer – Regelenergie fit zu machen. Je früher ein Betreiber damit begonnen hatte, desto höher waren seine Erlöse in den letzten Jahren.
Mit dem verpflichtenden Einbau einer Direktvermarktungsschnittstelle strömen seit Mitte 2014 immer mehr Betreiber in diesen immer noch attraktiven, aber doch schwächer werdenden Markt. Gut wer jetzt eine Schnittstelle eingebaut hat, die aufgrund ihrer Verbindung zur Anlagensteuerung den Eintritt in andere Märkte wie zum Beispiel den Intradaymarkt möglich macht.
Nach Einschätzung von Analysten wird dort zukünftig das Geld verdient getreu dem Motto: „Je flexibler, desto besser“.
Flexibilität schaffen – Flexibilität nutzen
Viele Betreiber haben das ihrerseits längst erkannt und planen derzeit entweder unter Nutzung der Flexibilitätsprämie ihre Anlagen zu erweitern oder, sind bereits dabei. Dabei ist es entscheidend für die langfristige Wirtschaftlichkeit, dass diese Erweiterung inhaltlich und nachhaltig sinnvoll geplant und umgesetzt wird.
Auch wenn es für den einzelnen Betreiber durch die Bemessungsleistung im EEG 2014 eine deutliche Einschränkung für den Produktionsumfang gibt, so ist durch die Möglichkeit der flexiblen Nutzung eine Ertragsreserve vorhanden. Insofern gilt es für jeden einzelnen Betreiber zu prüfen, ob er die Möglichkeit der Flexibilität schon hat oder diese unter Nutzung der Flexibilitätsprämie sich eröffnet.
Schade ist in diesem Zusammenhang, dass es aufgrund der gesetzlich festgelegten Begrenzung auf installierte Leistung den Erbauern neuer Güllekleinanlagen verwehrt bleiben wird, ihre Anlagen von vornherein flexibel zu errichten.
Ein Ausblick
Bleibt zum Schluss die Frage: „Wie geht es weiter?“ Seit Anfang August stehen zwei Dinge fest: Das neue EEG kommt noch 2016. Und es wird den eingeschlagenen Weg der Marktintegration für Erneuerbare Energien konsequent fortsetzen. Die flächendeckende Vergabe neuer Projekte im Rahmen von Ausschreibungsverfahren wird kreative Konzepte und Strategien in der Direktvermarktung zur Voraussetzung für den wirtschaftlich-wettbewerblichen Betrieb von Bestandsanlagen und zur Eintrittskarte für die Errichtung neuer EE-Projekte möglich machen.
Biogas konkret muss bis dahin bewiesen haben, dass es die ihm zugedachte Funktion im Mix der Energien einnehmen kann. Der wesentlichste Punkt dabei ist und bleibt die Schaffung und vor allem die Nutzung von Flexibilität in allen Märkten. Übersetzt heißt das: Durch das Verhalten der einzelnen Betreiber, durch die Wahl ihres Vermarktungspartners und durch dessen Fähigkeiten wird heute entschieden, welche Rolle Biogas im zukünftigen Energiemarkt spielen wird und kann.
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