Gasag-Position durch Entscheidung des Kammergerichts weiter gestärkt
Nach der mündlichen Verhandlung am 20. August hat der 2. Zivilsenat (Kartellsenat) des Kammergerichts Berlin heute den Beschluss zur Nebenintervention der Berlin Energie verkündet. Zur Frage stand, ob sich Berlin Energie als unselbständiger Teil des Landes Berlin auf Seiten des Landes Berlin an einem Rechtsstreit der Gasag Ber-liner Gaswerke Aktiengesellschaft /NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG gegen das Land Berlin beteiligen darf.
Das Kammergericht hat entschieden, die Nebenintervention der Berlin Energie zu-rückzuweisen. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass Berlin Energie nicht parteifähig sei.
Dazu erklärt die Gasag-Vorstandsvorsitzende Vera Gäde-Butzlaff: „Wir sehen uns durch die heutige Entscheidung des Kammergerichts in unserer Rechtsposition weiter gestärkt. Das ist einerseits erfreulich, andererseits entscheidet sich die Energiewende in Berlin nicht in Gerichtssälen, sondern durch die Weiterentwicklung des Strom- und Wärmemarktes dieser Stadt. Die Gasag hält es deshalb im Interesse ihrer Mitarbeiter, Partner und Kunden weiterhin für erforderlich, dass das Land Berlin in der Auseinandersetzung um die Gasnetzkonzession schnell Rechtssicherheit schafft. Die Gasag hat zwei exzellente Angebote vorgelegt und ist weiterhin für einen schnellen Vertragsabschluss vorbereitet. Unser Interesse liegt darin, durch unsere vielfältigen Kompetenzen in Erzeugung, Netzen, Vertrieb und Energiedienstleistungen partnerschaftliche Mitverantwortung für die Energiewende in Berlin und Brandenburg zu übernehmen.“
Hintergrund: Das Landgericht Berlin hatte in einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2014 im Vergaberechtsstreit über den Betrieb des Gasnetzes zwischen Gasag / NBB und dem Land Berlin dem Antrag von Gasag / NBB stattgegeben und es dem Land untersagt, die Gasnetzkonzession an Berlin Energie oder an ein durch Umwandlung des Landesbetriebes Berlin Energie hervorgegangenes Unternehmen zu vergeben. Sowohl Gasag /NBB als auch das Land Berlin waren in Berufung gegangen.
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