Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie warnt vor einem Abwürgen der Energiewende durch das EEG. Die Erhebung von EEG-Umlage auf EE-Strom führe zu absurden Ergebnissen. „Im Bereich der dezentralen Versorgung läuft die Erhebung der EEG-Umlage jetzt an“ sagt Michael Vogtmann, Vorsitzender des DGS Landesverbandes Franken. „Hierbei zeigt sich eine ausufernde und für viele Anlagenbetreiber überraschende Handhabung der Umlagepflicht durch die Übertragungsnetzbetreiber“.
Dem unter anderem durch „PV-Mieten“ und „PV-Now“ im Bereich der Eigenversorgung und Mieterstrommodelle bekannten Landesverband der DGS gehen Hilferufe von Betroffenen zu, die erhebliche Probleme bei der Umlageerhebung offenbaren. „Nach den uns vorliegenden Anschreiben eines Verteilnetzbetreibers soll zum Beispiel eine umlagepflichtige Stromlieferung vorliegen, wenn eine Familie den aus der Anlage eines Elternteils stammenden Strom im gleichen Haus verbraucht.“ sagt Vogtmann. DGS-Anwalt Peter Nümann bestätigt, dass viele Netzbetreiber auch bei rein formalen Personenunterschieden keine Eigenversorgung anerkennen. „Auch die gemeinschaftliche Nutzung einer Anlage, wie bei der Gemeinschaftsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wird von einigen Übertragungsnetzbetreibern in Stromlieferverhältnisse zerteilt“ berichtet Nümann. Das sei aber das Gegenteil der Intention des Gesetzgebers. „Das Gesetz schließt den gemeinschaftlichen Betrieb einer Anlage zur Eigenversorgung nicht aus. Denn es gibt gute rechtliche Gründe, den Verbrauch durch die eigene Familie ebenso wie innerhalb einer Hausgemeinschaft oder eines Gemeinschaftsbetriebes bei der EEG-Umlage zu begünstigen, wenn der Strom aus Erneuerbaren Energien stammt.“ Mit Unterstützung der DGS führt die Kanzlei Nümann + Siebert bereits einen Musterprozess hierzu.
Darüber als auch über die Rechtslage wird Nümann auf dem DGS-Expertenforum am 12. November in Nürnberg zu Direktvermarktung und Direktverbrauch referieren. Neben ihm sind Vertreter namhafter Unternehmen und Verbände als Referenten vorgesehen. „Wir wollen auf dieser Veranstaltung auch die Stellungnahme der DGS zum geplanten Leitfaden der Bundesnetzagentur vorbreiten“ sagt Stefan Seufert, Veranstaltungsleiter der Solarakademie Franken. Aber auch Betroffene, die Unterstützung und praktischen Rat bräuchten, könnten sich bei der Veranstaltung noch anmelden.
Wer als Anlagenbetreiber Hilfe benötige, können sich unabhängig hiervon bei der DGS Franken oder direkt bei der Kanzlei NÜMANN + SIEBERT melden, sagen Vogtmann und Nümann. Für Mitglieder bietet die DGS auch einen kostengünstigen „EEG-Umlagecheck“ an. Verbände, die die Kräfte in Bezug auf die Vielzahl der Rechtsfragen rund um den Eigenverbrauch bündeln möchten, seien ebenfalls höchst willkommen. „Wir möchten die Kräfte konzentrieren“ sagt Vogtmann.
Veranstaltungstipp:
Beim DGS-Expertenforum erörtern Sie mit renommierten Fachleuten die unterschiedlichen Ansätze für die Vermarktung von Solarstrom vor Ort und über das Netz: In drei auf einander folgenden Gesprächsrunden werden die Möglichkeiten der geförderten Direktvermarktung, das Ausschreibungsverfahren, die Chancen für das Grünstrom-Markt-Modell und die Herausforderungen der sonstigen Direktvermarktung behandelt, ebenso wird der Direktverbrauch (insbesondere im Mehrfamilienhaus und Gewerbeareal) diskutiert.
Hinweis: Fragen an die Experten können von Teilnehmer bereits vorab bei DGS Franken eingereicht werden: info(at)dgs-franken.de. Weitere Infos und Buchung: www.solarakademie-franken.de/termine/SP13-2015-11-12
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