Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt den Mindeststandard für Bauen und Sanieren in Deutschland vor. Sie stellt ein Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik zur Nachhaltigkeit dar, mit dem auch die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird: So sollen ab 2021 Immobilien errichtet werden, die ihren sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken ("Niedrigstenergiegebäude"). Für öffentliche Bauten gilt dies bereits ab 2019. Der Blogbeitrag von Bettina Gehbauer-Schumacher erklärt, welche Bereiche die EnEV 2014 regelt und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.
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