Wie geht es nach der Bundesrats-Entscheidung mit dem KWKG weiter?

Nach der positiven Entscheidung des Deutschen Bundesrates vom 18. Dezember 2015 tritt am 1. Januar 2016 das neue KWK-Gesetz in Kraft. Viele Regelungen stehen aber unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes (Bundesanzeiger Verlag) im Jahr 2016 wird das neue KWK-Gesetz voraussichtlich veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zur gleichen Zeit wird die ausführende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Formulare für KWK-Anlagen, die im Jahre 2016 erstmalig in Dauerbetrieb gehen, online zur Verfügung stellen.

Beihilferechtliche Genehmigung der EU fehlt noch

Die Überprüfung des neuen KWK-Gesetzes durch die EU-Kommission könnte aber noch einige Monate in Anspruch nehmen. Daher stehen viele Regelungen des neuen KWK-Gesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU-Kommission.

Administration im Frühjahr 2016

Die Zulassungs-Anträge der im Jahre 2016 errichteten KWK-Anlagen werden gemäß den Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes ganz normal bearbeitet. Es werden seitens BAFA Eingangsbestätigungen inkl. Verweis auf das Durchführungsverbot bis zur Kommissionsentscheidung versandt. Sofern notwendig werden Sachverhaltsaufklärungen gemacht, bis die Vorgänge entscheidungsreif sind. Die endgültigen Zulassungen werden voraussichtlich erst nach der Genehmigung durch EU-Kommission erteilt.

Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz

Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) hat bereits vor mehreren Monaten eine Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz konzipiert. Diese Seiten werden ab Ende Dezember sukzessive mit Inhalten gefüllt (http://www.kwkg2016.de).



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Dateianlagen:
    • Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 auf sein Einspruchsrecht beim neuen KWK-Gesetz verzichtet. Das KWKG 2016 tritt am 01.01.2016 in Kraft. (Aleix Cortadellas - Fotolia)
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert. Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online. Ab Frühjahr 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein. Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen. Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html). Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).


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