Mutterkorn im Ägypten-Tender: Zweitgutachten bestätigt erstes Ergebnis

Pressemeldung der Firma HANSA Terminhandel GmbH

Eine Weizenlieferung aus Frankreich, die bereits im Dezember entladen werden sollte, wurde auch bei einer Nachprüfung am Wochenende zurückgewiesen. Die neuen und strikteren Importregeln würden nicht eingehalten, teilt das ägyptische Landwirtschaftsministerium mit. Händler befürchten jetzt, dass die Kosten für die Bereitstellung einer entsprechenden Ware steigen und die Gefahr besteht, dass Ägypten nicht mehr genügend Offerten bekommt, um die Armenspeisung im Land aufrecht erhalten zu können.

Die Ladung mit 63.000 Tonnen französischen Weizen soll Spuren von Mutterkornpilzen enthalten, einem gemeinhin im Getreide vorkommenden Pilz. Das Schiff wurde im einvernehmen beider Parteien in der letzten Woche erneut begutachtet und das Ergebnis am Samstag mitgeteilt. Nach internationalem Standard werden 0,05 % Mutterkorn-Spuren toleriert; das wurde auch mit dem Käufer GASC, das dem ägyptischen Handelsministerium unterliegt, so vereinbart. Neue Regeln des Agrarministeriums in Kairo forden jetzt aber eine Null-Toleranz. Beide Proben, die erste im Dezember und die zweite letzte Woche, waren innerhalb der Vertraglich geregelten Toleranz. Auf die Frage an das GASC, was jetzt mit dem Schiff passieren werde, sagte der Vorstand, man habe damit nichts mehr zu tun. Dabei hatte die GASC in den letzten Wochen mehrfach versichert, dass man die Toleranzgrenze von 0,05 % respektieren würde.

Die letzte internationale Ausschreibung zum Kauf von Weizen wurde von auffällig wenigen Anbietern beantwortet. Die Unsicherheit ist nach diesem Wochenende weiter gestiegen. Ägypten importiert rund 10 Mio. Tonnen Weizen im Jahr und aus dem Löwenanteil des importierten Weizens wird subventioniertes Brot für die Armenspeisung seines 90 Mio. – Volks hergestellt.

Möglicherweise werden jetzt die Preise für Ägyptens Einkäufer steigen, denn die Verkäufer müssen das erhöhte Risiko einer möglichen Beanstandung bewerten. Ägypten teilte nach dem Ergebnis der letzten Ausschreibung mit, dass seine strategischen Reserven bis zum 11. Mai ausreichen, die Angaben müssen aber nach dem Wochenende neu bewertet werden, denn ein Großteil der zuletzt gekauften Mengen sind noch nicht im Land und könnten ebenfalls beanstandet werden.

Selbst nach dem Ägypten Ende letzten Jahres ein Akkreditiv erst verspätet vorgelegt hatte, blieben die Anbieter gelassen. Das liegt schlicht an dem außerordentlich großen Importbedarf den Ägypten hat. Ägypten ist einer der größten Weizenkäufer der Welt, das können die Verkäufer nicht ignorieren.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
HANSA Terminhandel GmbH
Schulstrasse 2
27446 Farven
Telefon: +49 (4762) 36397-0
Telefax: +49 (4762) 921008
http://www.hansa-terminhandel.de



Dateianlagen:
Die HANSA Terminhandel GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizenziertes Unternehmen, das die Anlage- und Abschlussvermittlung nach KWG § 1 Abs. 1a erbringen darf. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abschlussvermittlung von Agrarterminkontrakten. Als Full-Service-Broker sind wir an den wichtigsten Terminbörsen für Sie tätig. Die Broker und Gesellschafter sind Fachleute aus den Märkten Getreide und Ölsaaten, Kartoffeln und Schweinen. Mit unseren täglichen und wöchentlichen Infodiensten, die Sie per Mail oder Fax beziehen können, tragen wir im Agrarhandel zur Markttransparenz bei. In Ergänzung dazu finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich Kurse vom EURONEXT/MATIF in Paris, von der EEX in Leipzig und der CBoT (10 Minuten zeitverzögert) sowie einen Nachrichtenticker mit aktuellen Informationen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.