Deutscher Staat kürzt temporär Laufzeit aller KWK-Anlagen

Gesetz über die Zeitbestimmung kürzt rigoros die Laufzeit aller BHKW-Anlagen im Frühling. Wirtschaftliche Signifikanz aufgrund Kompensationsregelung eher unbedeutend.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

BHKW-Betreiber müssen eine Vielzahl von Gesetzen beachten. Viele dieser Gesetze haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen.

In Deutschland wird nahezu alles geregelt. So gibt es auch ein „Gesetz über die Zeitbestimmung“. Dieses immer noch von einigen KWK-Betreibern unbeachtete „Zeitgesetz“ reduziert die Laufzeit aller KWK-Anlagen am jeweils letzten Sonntag im März, der dieses Jahr auf den Ostersonntag (27. März 2016) fällt, um eine Stunde (https://www.bhkw-infozentrum.de/… ).

Die Regelung gilt auch für Bestandsanlagen. Es existieren keine Übergangsbestimmungen.Dies sollten KWK-Betreiber unbedingt beachten.

Wie das BHKW-Infozentrum heute in satirischer Art und Weise auf seinem Informationsportal berichtet, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zeitgesetzes auf den BHKW-Betrieb nahezu bedeutungslos, da ähnlich wie bei der neuen Regelung zu negativen Strompreisen beim KWK-Gesetz 2016 die förderfähige Zeit nicht verloren geht.

Im Regelfall erfolgt eine Kompensation am letzten Sonntag des Oktobers.

Eine Meldepflicht über die erfolgreiche Umstellung der Uhr besteht (noch) nicht.



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Dateianlagen:
    • Keine großen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen dürfte das Zeitgesetz haben (Quelle: Satire / Presentermedia)
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