Trotz EU-Genehmigung nur teilweise Rechtssicherheit beim KWK-Gesetz

Die langerwartete Entscheidung der EU-Kommission zum KWK-Gesetz 2016 wurde nun vom BMWi angekündigt. Die Unsicherheit in der KWK-Branch hat die Notifizierung, die Mitte September als förmliche Genehmigung vorliegen soll, aber nur teilweise behoben.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

In Deutschland werden hocheffiziente KWK-Anlagen vorrangig durch das KWK-Gesetz gefördert. Seit dem 1.1.2016 ist das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) eigentlich in Kraft. Jedoch bedürfen große Teile des KWK-Gesetzes einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission, um vollzogen werden zu können.

Mehrere Monate hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in zahlreichen Diskussionen und Verhandlungen mit der EU-Wettbewerbskommission um eine beihilferechtliche Notifizierung bemüht. Am 24. August 2016 unterrichtete das Wirtschaftsministerium die KWK-relevanten Verbände über das bevorstehende Ende des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Bis Mitte September 2016 wird die förmliche Notifizierung erwartet. Anschließend können die zahlreichen Förderanträge von der ausführenden Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zugelassen werden. Viele Betreiber von KWK-Anlagen warten schon monatelang auf die Zulassung der KWK-Anlagen und die Auszahlung der Fördergelder.

Wie bereits Ende Juli 2016 vom BHKW-Infozentrum geäußert (https://www.bhkw-infozentrum.de/…), stehen aber einige Veränderungen des KWK-Gesetzes bevor.

Der überwiegende Teil des Gesetzes zur Neuregelung des KWK-Gesetzes bleibt aber in der Fassung vom 21.12.2015 bestehen.

Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung zeitnah – frühestens jedoch ab Anfang 2017 – auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Das Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen soll sich an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) orientieren.

Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz bis Oktober/November 2016 verändert, sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Angesichts der Komplexität der in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen dürfte die Erstellung einer solchen umfangreichen Verordnung einen erheblichen Zeitaufwand benötigen.

Das BHKW-Infozentrum berichtet im News-Bereich über die Neuerungen rund um das KWK-Gesetz (https://www.bhkw-infozentrum.de/…). Außerdem wird ab Oktober 2016 die Informationsplattform zum KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de) mit weiteren Inhalten gefüllt.

Am 25./26. Oktober 2016 werden die neuen Regelungen des KWK-Gesetzes und die Auswirkungen insbesondere für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 MW bis 50 MW im Fokus der KWK-Jahreskonferenz „KWK 2016“ stehen (http://www.kwk2016.de).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 158-911
Telefax: +49 (7222) 158-913
http://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
+49 (7222) 9686730

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert. Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online. Ab Ende 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein. Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen. Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html). Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.