Regenerativ erzeugtes Methanol als Mittel zur Klimarettung und Re-Industrialisierung ohne fossile Rohstoffe durch die Bundesregierung anerkannt!
Am 14. November 2016 wurde der nationale Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung beschlossen. Er markiert ein grundsätzliches Umsteuern der Wirtschaft und Gesellschaft durch das Setzen von Rahmenbedingungen zur Begrenzung des Anstieges der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2°C, die jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Thematisch werden Zukunftsfragen der Energie- und Landwirtschaft, um Fragen der Automobilindustrie und des Kohlebergbaus ergänzt.
Das Netzwerk Regeneratives Methanol hat sich an der Konsultation in Form einer Stellungnahme (siehe Anlage: Stellungnahme zum Klimaschutzplan 2050) und in Vorbereitung des Klimaschutzplans beteiligt. Wesentliche Vorschläge fanden in der Entwurfsphase Berücksichtigung, sodass strombasiertes Methanol („eFuels/Power-to-X“) jetzt als unverzichtbare Option bei der Umstellung der Energieträger im Verkehr erkannt wurde und jetzt auch als nachhaltiger Brennstoff zur emissionsarmen Wärmebereitstellung in den Markt eingeführt werden soll. Zudem wird die besondere Eigenschaft der Methanolsynthese, CO2 zu speichern (z.B. aus Rauchgasen der Industrie und Energiewirtschaft oder Prozessgasen der Landwirtschaft, aber auch aus der Luft), als die Branchenlösung zur systematischen Dekarbonisierung gesehen.
Netzwerksprecher Christian Schweitzer von der bse Engineering Leipzig GmbH fasst die Kernforderungen wie folgt zusammen:
„Die Technologie ist vorhanden, in ihren Hauptelementen erprobte und bewährte Technik. Vieles wurde in den letzten vier Jahren auf europäischer und nationaler Ebene erreicht. Aber zur flächendeckenden Umsetzung müssen wir hin zu Regelungen die eine Sektorkopplung des erneuerbaren elektrischen Stroms mit anderen Sektoren tatsächlich ermöglichen. Neben der juristischen Einführung von Energiespeichern vor dem und im Stromnetz und der juristischen Festlegung von Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit zählt hierzu, Privilegien fossiler Kraftstoffe bei der Energiebesteuerung abzuschaffen. Derzeit unterstützt jeder Verbraucher durch die Steuergesetze gesundheits- und klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Das ist ein untragbarer Zustand!
Eine Kohlenstoffsteuer auf jede Kraftstoffkomponente ohne Wenn und Aber würde diesen Konflikt dauerhaft und objektiv auflösen. Das beste Produkt könnte sich am Markt durchsetzen. Wir fordern daher die Anerkennung von synthetischem Methanol als eigenständiges Energieerzeugnis mit einem eigenen Steuertarif und die Überprüfung der Energiebesteuerung wie im Klimaschutzplan vorgesehen.“
Wir freuen uns sehr, dass unsere Kernforderungen so positiv aufgenommen wurden. Die positive Resonanz rund um das Thema regeneratives Methanol ist ein großer Ansporn für unsere weitere Arbeit in diesem Bereich und gleichzeitig ein weiterer Beitrag zur erfolgreichen Bewältigung der Energiewende. Das Netzwerk setzt seine Arbeit an dem KSP2050 fort und lädt alle Interessierten ein, sich an der weiteren Bestimmung und Umsetzung der Maßnahmen einzubringen.
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