Umsatz- und Ertragssteuern sind komplex. Praxisorientiert werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen für Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer für BHKW-Anlagenbetreiber in einem Seminar am 11.9.2018 in Potsdam erläutert.
Für einen wirtschaftlichen Anlagebetrieb spielen neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel dem neuen KWK-Gesetz auch steuerliche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere in der Wohnungswirtschaft und für moderne Mieterstromkonzepte. Gesetze bzw. steuerliche Regelungen sind aber nicht immer leicht zu verstehen.
BHKW-Anlagen stellen eine effiziente Technologie dar, um elektrischen Energie und Wärme zu erzeugen. Viele Unternehmen, die diese Stromerzeugungs-Anlage nutzen, betreiben die Anlage vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs. Außerdem wird die Abwärme der Stromerzeugung direkt am Ort der Entstehung genutzt.
Der Umgang mit Umsatz- und Ertragssteuern für Blockheizkraftwerk-Anlagen ist mindestens genauso wichtig wie für andere Stromerzeugungs-Anlagen. Durch die Zweiteilung in Strom- und Wärmeerlöse ist der Steuertatbestand sogar noch komplexer als bei PV-Anlagen.
Seit 2016 bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein ganztägiges Intensivseminar an. In diesem außergewöhnlichen Intensivseminar werden alle relevanten Regelungen der Umsatz- und Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW- sowie PV-Anlagen von zwei Steuerexperten anwendungsorientiert erläutert.
Ebenfalls wird herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Spezielle Themen wie die „gewerbliche Infizierung“ sowie aktuelle Entscheidungen, wie zum Beispiel die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen, werden im Rahmen der Vorträge behandelt.
Das nächste Intensivseminar „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ findet am 11. September 2018 im Kongresshotel am Templiner See in Potsdam statt (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/11-09-2018-umsatzsteuer/). Im Jahre 2018 wird nur dieser eine Seminartermin angeboten.
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