Neue immissionsrechtliche Vorschriften und novellierte TA Luft sollen noch 2018 in Kraft treten

Anpassung der immissionsrechtlichen Vorgaben mittelgroßer Feuerungsanlagen und KWK-Anlagen sollen in Kürze beschlossen und voraussichtlich noch 2018 in Kraft treten.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR
Die Immissions-Vorschriften mittelgroßer Feuerungsanlagen werden novelliert (©jzehnder - stock.adobe.com)


Die europäische Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen MCPD (Medium Combustion Plant Directive) soll noch in diesem Jahr in eine neue BimSch-Verordnung umgesetzt werden. Die aktuelle Version der neuen BimSchV wurde Ende August 2018 im Bundeskabinett beschlossen.

Gegenüber den bisherigen Entwürfen wurden die nationalen Grenzwerte stärker an die europäischen Vorgaben angepasst, die Übergangszeiten verlängert und hinsichtlich der kontinuierlichen Messung vereinfachende Verfahren eingeführt.

Auch die Beratungen zur Novelle der Technischen Anleitung (TA) Luft wurden wieder aufgenommen. Bereits vor vier Jahren waren die Diskussionen rund um die TA-Luft-Novelle gestartet worden. Im Juli 2018 wurde nach mehrmonatiger Diskussionspause ein neuer Referentenentwurf zur TA Luft vom Bundesumweltministerium vorgelegt.

DIe Neuregelungen für mittelgroße Feuerungsanlagen sowie deren Auswirkungen auf neue und bestehende KWK-Anlagen ist Thema der Jahreskonferenz „KWK 2018 – industrieller und kommunaler KWK-Einsatz„, die am 06./07. November 2018 im Dresdner Kongresszentrum stattfindet.

Herr Heinrich Baas von der Caterpillar Energy Solutions GmbH wird in seinem Vortrag „Neue Emissionsgrenzwerte für KWK-Anlagen“ im Rahmen des KWK-Jahreskongresses 2018 auf die aktuellen Entwicklungen der Novelle eingehen.

   



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