Vorerst keine Photovoltaikpflicht für Neubauten im Freistaat – Sun Contracting bietet eine Alternative
In Bayern hatte man zum Ende des Jahres 2020 große Pläne: Eine Photovoltaikpflicht für Neubauten sollte es werden. Bereits im Frühling 2021 schien der leise Tod dieser Idee besiegelt. Die Landesregierung im Freistaat konnte keine Einigung erzielen. Nun setzt Ministerpräsident Söder auf ein anderes Pferd.
Der Fokus beim Ausbau erneuerbarer Energien liegt europaweit auf Photovoltaik. Auch in Deutschland, speziell in Bayern, genießt diese Technologie oberste Priorität. Die Photovoltaikpflicht für Neubauten und grundlegende Sanierungen ist allerdings vorerst ausgesetzt. Man konnte sich auf Landesebene nicht über ein bayrisches Solargesetz einigen. Nun liegt der Fokus des bayrischen Regierungschefs auf einer Solarpflicht, die bundesweit gelten soll.
Plan B
Für Ministerpräsident Söder braucht es eine Lösung, die für alle gilt. Das macht er klar, in dem er sich für ein bundesweites Solargesetz und eine bundesweite Photovoltaikpflicht stark machen will. Zudem müsse man Förderungen für Photovoltaik Dachanlagen verdoppeln. Doch selbst, wenn die Pflicht, Neubauten solar auszustatten vorerst auf Eis liegt, gibt er Bayern als Sonnenland nicht auf: Vier Mal so viel Fläche auf öffentlichen Gebäuden sollen es künftig sein, die für Photovoltaik zur Verfügung stehen.
Auch andere Möglichkeiten nutzen
Lärmschutzwände, Autobahnen, Fahrbahnbeläge – die Photovoltaik-Technologie hält mittlerweile einiges an Möglichkeiten bereit. Das weiß man auch bei der international tätigen Sun Contracting AG: Mit den SUN CARPORTS schafft man eine zukunftsweisende Parkmöglichkeit. Unten parken, oben Strom lautet die Devise. Während am Dach der SUN CARPORTS Strom erzeugt wird, sind die darunter abgestellten Autos auch vor Hagel, Sonneneinstrahlung und sonstigen Wetterkapriolen geschützt.
Photovoltaik Contracting
Betrieben werden diese SUN CARPORTS, wie fast alle der Sun Contracting Projekte, als Photovoltaik Contracting. Sun Contracting mietet also eine Fläche, errichtet und betreibt darauf eine Photovoltaikanlage und trägt die Kosten für Material, Montage, Wartung und Instandhaltung – und das für die gesamte Vertragslaufzeit von zumindest 20 Jahren. Der Besitzer der Fläche oder des Dachs erhält eine monatliche Vergütung in Form einer Mietzahlung. Zusätzlich geht am Ende der Vertragslaufzeit die Photovoltaikanlage in dessen Eigentum über und kann für mindestens weitere zehn Jahre genutzt werden.
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http://www.sun-contracting.com
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