Rheinland-pfälzischer Projektentwickler GAIA fordert klares Bekenntnis der nächsten Regierung zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien

Pressemeldung der Firma Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen - GAIA mbH
Die Inhaber und Geschäftsführer von GAIA, Michael Wahl und Torsten Szielasko (von links nach rechts) / Bildnachweis: GAIA mbH


GAIA-Geschäftsführer Torsten Szielasko hat gemeinsam mit den eigenen Mitarbeiter:innen ein Aktionsprogramm ausgearbeitet, in dem er den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland fordert. „Die Energiewende steht kurz davor, im bisher Erreichten zu verharren. Wir möchten dabei nicht tatenlos zusehen“, erklärt Szielasko. Mit diesem Aktionsprogramm möchten die Autoren an die nächste Bundesregierung herantreten.

In seinem Forderungskatalog mit dem Titel „Kurs hollen – vull Kraft vörut!! (Friesisch für: Kurs halten – volle Kraft voraus!) bietet Szielasko konkrete Vorschläge, um die Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Wind- und Sonnenenergie abzubauen. Bei der Windenergie verlangt er eine regelmäßige Prüfung und Klärung, welche Auflagen verzichtbar sind, um Projekte pragmatischer und leichter umsetzen zu können. Auch der Stromhandel sollte aus Sicht des Experten aus Lambsheim vereinheitlicht werden und für alle Akteure nach einheitlichen Regeln möglich sein. Außerdem schlägt Torsten Szielasko eine Stromsteuerbefreiung auf allen Leistungsklassen bei Anlagen der erneuerbaren Energien vor.

Bundesweite Regelungen und kleine Windenergieanlagen ermöglichen

In dem Aktionsprogramm fordern die Autoren unter anderem bundesweit einheitliche Regelungen für die Zulassung von Windenergieprojekten in Wäldern sowie klare Vorgaben für Pachten und Gebühren, die für Kabel- und Wegeentgelte zu entrichten sind. Dies käme vor allem den Kommunen zugute.

„Die Akzeptanz von Windenergieanlagen steigt und fällt oft mit der Gesamthöhe der Anlagen. Zurzeit gibt es ein Wettrennen um immer größere und höhere Windenergieanlagen, das dem Auktionssystem geschuldet ist“, sagt Szielasko. Er sieht es als notwendig an, dass mittelgroße Anlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 Metern wieder eine wirtschaftliche Chance erhalten. Deshalb macht sich Szielasko für die Anwendung der europäischen „De Minimis“-Regelung stark. Damit würden Windparks bis zu sechs Anlagen mit einer festen EEG-Vergütung möglich. Szielasko schlägt hierfür eine gestaffelte Vergütung nach der Anlagengröße vor.

Hier sieht der Unternehmer außerdem eine Lösung beim Repowering von Altanlagen. Denn mit den kleineren Windenergieanlagen wäre es leichter, die Abstandsregelungen einzuhalten.

Damit Genehmigungsverfahren erleichtert werden, fordern die Autoren außerdem die Einführung einer Clearingstelle auf Bundesebene, um strittige Punkte auf Behördenebene zu beseitigen.

Zusätzlich fordern sie die Wiedereinführung des gesetzlich geregelten Ausschlusses von Einwendungen (Präklusion) bei den Naturschutzverbänden sowie von klaren Fristenregelungen. „Das würde wieder dazu führen, dass nur noch diejenigen Verbände, die sich in einem laufenden Verfahren zu bestimmten Punkten geäußert haben, auch nur zu diesen Themen die Möglichkeit einer Klage eingeräumt bekommen“, erklärt Szielasko.

Privilegierung der PV-Freifläche und auskömmliche Vergütung für Gewerbedächer

Als Projektentwickler für Windenergie- und Photovoltaikanlagen fordert GAIA in seinem Aktionsprogramm den Ausbau aller erneuerbaren Energien. Auch im Bereich Photovoltaik verlangt Szielasko, dass PV-Freiflächenanlagen genau wie Windenergieanlagen im Bundesbaugesetz privilegiert werden. „Derzeit dürfen PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEGs nur innerhalb gewisser Gebietsvorgaben gebaut werden. In diesen Gebietskulissen konkurrieren aber verschiedene Ansprüche an die Nutzung miteinander. Damit sich die Anlagen gegenüber der Konkurrenz der Gebietsansprüche durchsetzen können, bedarf es der Aufnahme in den Katalog der Privilegierungstatbestände“, erläutert er.

Damit Gewerbebetriebe mit einem geringeren Stromverbrauch ihre Dachflächen komplett mit Photovoltaikanlagen bebauen, sollte es aus Sicht von Torsten Szielasko eine gesicherte Vergütung geben, mit der die Eigentümer eine Mindestrendite von zwei bis drei Prozent erzielen können.

Der rheinland-pfälzische Projektierer wird das Aktionsprogramm den Bundestagsabgeordneten der nächsten Bundesregierung zukommen lassen.



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    • Die Inhaber und Geschäftsführer von GAIA, Michael Wahl und Torsten Szielasko (von links nach rechts) / Bildnachweis: GAIA mbH
    • Der Firmensitz von GAIA in Lambsheim / Bildnachweis: GAIA mbH
Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen, kurz GAIA mbH, zählt zu den Pionieren der Erneuerbaren Energien in Südwestdeutschland. Mit dem Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten, gründeten Michael Wahl und Torsten Szielasko 1999 das Unternehmen zunächst als Planungsbüro für den Bau von Windenergieanlagen. Heute plant, projektiert und realisiert GAIA, als Generalunternehmen und als Dienstleister für Kooperationspartner, Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen. Zu den Kooperationspartnern zählen EnBW Erneuerbare Energien GmbH, eine Tochtergesellschaft des Energieversorgers EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Vattenfall Europe Windkraft GmbH, eine Tochtergesellschaft des Energieversorgers Vattenfall, sowie die wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen, einer der größten deutschen Projektierer von Windenergieanlagen. Weitere Geschäftsfelder des Unternehmens sind die technische und kaufmännische Betriebsführung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die Planung und Errichtung von Dach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie von Ladestationen für die E-Mobilität. Derzeit beschäftigt das mittelständische Unternehmen 56 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


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