Umweltprämie / Innovationsprämie: Strengere Vorgaben für die Förderung von Plugin-Hybriden geplant

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Umweltprämie/Innovationsprämie: Förderung von Plugin-Hybriden – Bild: Xpert.Digital & Wit Olszewski|Shutterstock.com


Ab dem 1. Oktober 2022 sollen nur noch Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit dem Umweltbonus gefördert werden, wenn diese über eine reine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Zum 1. Januar 2024 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Ausstoßes von 50g/km soll entfallen. Das geht aus einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderrichtlinie hervor.

Es wird der sogenannte Umweltbonus gezahlt – für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt er nun mit der Innovationsprämie 9.000 Euro für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, für Plug-In-Hybride 6.750 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro beträgt die Prämie 7.500 Euro für reine Elektroautos und 5.625 Euro für Hybridautos. Die Förderung durch den Bund erfolgt nur, wenn die Hersteller einen eigenen Anteil leisten. Die Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Momentan ist der Umweltbonus bis 31. Dezember 2021 befristet. Eine Verlängerung der Prämie ist jedoch bis Ende 2025 geplant.

Solarcarport Nachfrage steigt auch dank Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos

2016 wurde der Umweltbonus in Deutschland beschlossen. Als Prämie zur Neuanschaffung eines Elektrofahrzeuges soll es als Kaufanreiz die Nachfrage steigern. Der Umweltbonus gilt auch für Hybridelektrofahrzeuge und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen.

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Die Förderung der Elektromobilität gilt als Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität, die Deutschland bezüglich der EU-Klimaneutralität bis 2050 einen Schritt weiterbringen soll.

Kritik aus der Automobilindustrie

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) beurteilen die mit der Verlängerung der Innovationsprämie geplanten strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) kritisch.

„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In Hybride wird für Kunden weniger attraktiv.

Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb und das kann politisch nicht gewollt sein.

Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Innovationsprämie

Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht. Ausschlaggebend hierfür ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat.

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Umweltprämie/Innovationsprämie: Förderung von Plugin-Hybriden – Strengere Vorgaben geplant



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